Public Manager
28.08.2020 | Allgemeine Meldungen

Einnahmen aus Gemeinschaftsteuern sinken im Juli 2020 um 3 % gegenüber Februar 2020

Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind die kassenmäßigen Einnahmen aus Gemeinschaftsteuern in Deutschland kalender- und saisonbereinigt im Juli im Vergleich zum Vorkrisenmonat Februar dieses Jahres um 3 % gesunken. Diese Steuereinnahmen werden auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Dazu gehören die Steuern vom Umsatz und vom Einkommen.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sind auch die Einnahmen aus Bundes- und Landessteuern um 7,5 % beziehungsweise 5,5 % zurückgegangen. Mit den Zahlen für den Monat Juli werden erstmals saison- und kalenderbereinigte Ergebnisse zu diesen Steuerarten veröffentlicht.

Nach zum Teil zweistelligen Rückgängen der bereinigten Einnahmen für Gemeinschaft-, Bundes- und Landessteuern im März und April (jeweils gegenüber Februar 2020) haben sich die Einnahmen im Juli 2020 deutlich erholt Diese Entwicklung lässt sich auf wiedereröffnete Läden und Restaurants, aber auch auf nachgeholte Steuerzahlungen zurückführen, für die zuvor ein Aufschub gewährt worden war. Die Einnahmen aus Gemeinschaftsteuern stiegen im Juli im Vergleich zum Juni um 25 %. Allerdings wurde das Vorkrisenniveau noch nicht wieder erreicht.

Steuern vom Einkommen sanken gegenüber Februar 2020 um 4,5 %

Bei den Gemeinschaftsteuern sanken im Juli 2020 insbesondere die Steuern vom Einkommen, dazu gehören unter anderem die Lohn- und die Körperschaftsteuer, im Vergleich zum Februar 2020 um 4,5 %. Auch die Steuern vom Umsatz gingen um 0,9 % zurück. Dieser Rückgang ist vor allem auf die Entwicklung der Einfuhrumsatzsteuer zurückzuführen (-18,2 %), die einen Anteil von rund 25 % an den Steuern vom Umsatz ausmacht.

Bei der Saison- und Kalenderbereinigung wurden neben den Gemeinschaftsteuern auch ausgewählte Bundes- und Landessteuern betrachtet. Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gingen im Juli dabei insbesondere die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer (-92,1 %), der Biersteuer (-17,2 %) und der Energiesteuer (-9,3 %) im Vergleich zum Februar 2020 deutlich zurück. Zuletzt zeigte sich zwar auch hier eine Erholung: Die Einnahmen aus der Biersteuer legten im Vergleich zum Vormonat um 89,2 % zu, die aus der Energiesteuer um 25,9 % und die aus der Luftverkehrsteuer sogar um 463,0 %. Allerdings lagen die Einnahmen weiterhin jeweils unterhalb des Vorkrisenniveaus.