Deutscher Bundesrat fordert stärkeren Ausbau der Geothermie
Der Bundesverband Geothermie legt nach dem positiven Statement des Deutschen Bundesrates (Drucksache 51/20) Vorschläge für einen zügigen Ausbau der Geothermie vor. Diese Initiative sollte auch bei einem Konjunkturprogramm der Bundesregierung Berücksichtigung finden.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Sicherung von Wachstum und Beschäftigung im Baugewerbe, Handwerk und Dienstleistungsgewerbe sowie dem Umbau der Energiewirtschaft zu einer nachhaltigen, umweltfreundlichen Erzeugung.
Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme (Drucksache 51/20) die zentrale Bedeutung der Geothermie als Ersatz für mit Kohle oder anderen fossilen Energieträgern betriebene Wärmenetze. Mit Hilfe der Erdwärmenutzung können die Treibhausgasemissionen bei der Bereitstellung von netzgebundener Wärme deutlich gesenkt werden. Zudem besteht die Möglichkeit der emissionsfreien und grundlastfähigen Stromproduktion.
In der Erklärung des Bundesrats heißt es:
„Um die Potentiale der Geothermie zu nutzen, hält der Bundesrat die nachfolgenden Maßnahmen für notwendig und bittet die Bundesregierung:
aa. Das Programm Erneuerbare Energien „Premium“, das auf Fördermitteln des Marktanreizprogramms (MAP) basiert, zu verbessern. Es sollte insbesondere die Förderung für den Ausbau von Wärmenetzen deutlich erhöht werden. Für die Bohrkostenförderung ist es wesentlich, die Beschränkung der förderfähigen Bohrungen auf maximal vier Bohrungen pro Projekt aufzuheben, die maximale Förderhöhe von 10 Mio. Euro auf 30 Mio. Euro zu erhöhen sowie die Tiefenbeschränkung von 2 500 m entfallen zu lassen.
bb. Die Absicherung von tiefengeothermischen Projekten zu verbessern. Hierfür wäre die Etablierung eines bundesweiten Wärmenetztransformationsfonds geeignet, deren Mittel in Form von Bürgschaften zur Risikoabsicherung eingesetzt werden.“
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen sieht der Bundesverband Geothermie die folgenden Maßnahmen als wichtig an:
1. Die Einspeisevergütung für Strom aus Geothermie sollte solange stabil bleiben, bis der Ausbau zu spürbaren Kostensenkungseffekten führt (Aussetzung der Degression im §45 EEG).
2. Weiterhin sollten alle oberflächennahen und tiefengeothermischen Anlagen beim Einkauf von Strom für die Pumpen, Wärmepumpen und sonstigen Betrieb von der EEG-Umlage befreit werden.
3. Die systematische Erkundung des Untergrundes von Staatsseite ist geeignet, eine Dynamik beim Ausbau der Tiefen Geothermie zu erzeugen. Ein umfassendes Erkundungsprogramm ist deshalb geboten.
Dr. Erwin Knapek, Präsident des Bundesverbandes Geothermie erklärt:
„Die vorgeschlagenen Maßnahmen von Bundesrat und Bundesverband Geothermie können als Teil eines Konjunkturpakets Multiplikator-Wirkung sowohl gesamtvolkswirtschaftlich als auch für den Klimaschutz entfalten. Das Potenzial der Erdwärme unter unseren Füßen ist immens. Um dieses Potential stärker zu nutzen, muss die Geothermie deutlich ausgebaut werden. Die Nutzung von Oberflächennaher und Tiefer Geothermie ist grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet möglich. Das Leibniz Institut für Angewandte Geophysik (LIAG) beziffert das technische Potenzial der auf Basis von Tiefer Geothermie bereitgestellten Wärme bis zum Jahr 2050 auf bis zu 100 TWh pro Jahr. Die Oberflächennahe Geothermie könnte zudem bis zu 50 % der benötigten Wärme beitragen, wie eine Potenzialstudie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zeigt.“