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16.04.2020 | Digitalisierung, E-Government

Brandenburgische Informationsseite zum Onlinezugangsgesetz geht online

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg hat eine Informationsseite zum Thema Onlinezugangsgesetz (OZG) veröffentlicht. Die Internetseite ist seit dem 16. April 2020 online und kann unter ozg.brandenburg.de aufgerufen werden.

Auf der Informationsplattform finden Interessierte nützliche Informationen, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Sachstände sowie Handlungshilfen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Was bedeutet OZG? Wer ist im Land Brandenburg für was zuständig? Welche Verwaltungsleistungen gibt es? Welche IT-Basiskomponenten werden den Behörden zur Verfügung gestellt? Was verbirgt sich hinter dem Bürger- und Unternehmensservice (BUS-BB)? Diese und viele weitere Fragen werden auf der Webseite beantwortet.
 
Innenstaatssekretär Klaus Kandt dankte den verantwortlichen Mitarbeitern, die trotz Corona-Krise den wichtigen Bereich der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung auch in den vergangenen Wochen weiter vorangebracht haben. „In der neuen Informationsseite steckt eine ganze Menge Arbeit, aber die hat sich gelohnt. Jetzt kann sich jeder schnell und unkompliziert einen Überblick über Verwaltungsleistungen und Ansprechpartner verschaffen. Unser Ziel ist es, dass Bürger und Unternehmen in Zukunft sämtliche Verwaltungsleistungen elektronisch abwickeln können. Auf diesem Weg zur digitalen Verwaltung haben wir jetzt einen weiteren Schritt geschafft.“ 
 
Hintergrund
 
Das OZG verpflichtet alle Behörden aus Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen anzubieten. Auch im Land Brandenburg sind alle öffentlichen Behörden für die Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen selbst zuständig. Grundsätzlich gilt „die Digitalisierungsverantwortung folgt der Fachverantwortung“.   Durch einen Beschluss des IT-Planungsrats wurden 575 Verwaltungsleistungen als digitalisierbar identifiziert und jeweils einem von 14 Themenfeldern zugeordnet. Seit August 2018 hat das Innenministerium Brandenburg zusammen mit dem Auswärtigem Amt die Federführung für das Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ inne. Die Themenfelder werden arbeitsteilig von Bund, Ländern und Kommunen realisiert.