Veranstaltung: Brandschutz für Sonderbauten – Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser
Mit der Neufassung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) im Jahr 2012 wurde das Brandschutzkonzept der Musterbauordnung weitgehend übernommen. Bei der Definition und der Beurteilung von Sonderbauten weicht Niedersachsen jedoch teilweise von den Regelungen der Musterbauordnung ab. Von Interesse sind vor allem die Sonderbauten, für die es keine oder nur wenige Regelungen gibt.
Neben den allgemeinen Anforderungen und Schutzzielen der NBauO müssen hier weitergehende Anforderungen gestellt werden, um die aus der Nutzung herrührenden Gefahren sicher zu kompensieren.
In diesem Seminar werden die Anforderungen an den Brandschutz ausschließlich für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser erläutert.
Ihre Referenten
Michael Grunert
hhpberlin – Ingenieure für Brandschutz GmbH, Geschäftsbereich Brandschutzkonzepte, Niederlassung Braunschweig
Katharina Hohenhoff
Dipl.-Ing. (FH) Architektin, Technische Sachbearbeiterin Sonderbau bei der Bauaufsicht der Region Hannover
Das Programm
Die Referenten tragen wechselseitig und im Dialog mit den Teilnehmern insbesondere zu folgenden Themenbereichen vor:
Überblick
• Umgang mit geregelten / nicht geregelten Sonderbauten
• Schutzziele
• Abweichungen
Umsetzung in der Praxis anhand von Beispielen
Anforderungen, spezielle Bedürfnisse, besondere Problemstellungen in
• Pflegeeinrichtungen
• Krankenhäuser
Am 11. November 2019 in Neumünster (ursprünglicher Termin am 05.11.2019)