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08.09.2019 | Gesundheitswesen und Hygiene, Stadtplanung

Huml unterstützt Kommunen bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren

Mit einem neuen Leitfaden unterstützt Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml künftig Kommunen bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Huml betonte am Freitag:

Gesundheitsministerin Melanie Huml (© Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)

"Es ist wichtig, dass sich Kommunen an der Aufgabe beteiligen können, die medizinische Versorgung vor Ort sicherzustellen. Aber die Gründung eines MVZ stellt Gemeinden oft vor große rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Deshalb hat das Gesundheitsministerium mit einer Studie wichtige rechtliche Fragen klären und einen Handlungsleitfaden für die Kommunen entwickeln lassen."

Seit 2015 erlaubt der Bundesgesetzgeber Kommunen, MVZ zu gründen. Mit kommunalen MVZ haben Kommunen die Möglichkeit, sich selbst aktiv für die ärztliche Versorgung in ihrem Bereich zu engagieren und zum Beispiel dort auch Ärzte anzustellen. Damit hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass er es auch als kommunale Aufgabe ansieht, aktiv mitzuwirken, um die Versorgung in der Region zu verbessern.

Die Ministerin fügte hinzu: "Mit dem neuen Handlungsleitfaden helfen wir den Verantwortlichen vor Ort bei ihrem Einsatz für eine wohnortnahe medizinische Versorgung. Grundsätzlich haben wir in Bayern eine gute Versorgung mit niedergelassenen Haus- und Fachärzten. Aber in den nächsten Jahren gibt es einen erhöhten Nachwuchsbedarf, sowohl bei den Hausärzten als auch bei den Fachärzten. Deshalb müssen wir neue Wege gehen, um die Patienten auch in Zukunft optimal und wohnortnah zu versorgen."

Grundlage des neuen Handlungsleitfadens bildet die von Prof. Dr. Thorsten Kingreen und Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M. (Universität Regensburg) verfasste Studie zu wesentlichen Fragen rund um kommunale MVZ. Der praxisnahe Handlungsleitfaden zeigt Schritt für Schritt die wesentlichen rechtlichen Aspekte auf, die bei der Entscheidung über die Gründung, die Planung, die anschließende Umsetzung und die Betriebsaufnahme eines kommunalen MVZ berücksichtigt werden müssen. Der Handlungsleitfaden und die Studie sind online abrufbar (siehe Link).  

Kommunen erhalten zudem auf Wunsch kostenfreie Beratung durch das Kommunalbüro für ärztliche Versorgung, das bereits im Jahr 2012 durch das bayerische Gesundheitsministerium am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eingerichtet wurde. Das Beratungsangebot für die Kommunen zielt darauf ab, Lösungsmöglichkeiten für Herausforderungen der künftigen gesundheitlichen Versorgung auf kommunaler Ebene zu entwickeln und deren Umsetzung zu begleiten. Das Angebot richtet sich vorrangig an Verantwortungsträger der drei kommunalen Ebenen wie zum Beispiel Landräte, Bürgermeister und Mitarbeiter der kommunalen Verwaltung.