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11.09.2019 | Gebäudemanagement, Polizei und Rettungsdienste

DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme um Teil 3 ergänzt

Im Juli 2019 ist der Entwurf der DIN VDE V 0827 Teil 3 "Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele" erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Einspruchsfrist ist abgelaufen. Die eingegangen Kommentierungen werden derzeit bearbeitet.

Der Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme – Risikomanagementakte wurde im Juli 2019 veröffentlicht. (Foto: Olesya Shelomova – stock.adobe.com)

Mit der DIN VDE V 0827 wurden erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt.

Ergänzend dazu bildet Teil 3 die Grundlage zur Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1. Er beschreibt Struktur, Aufbau, Inhalte und Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem werden Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement aufgezeigt.

Das zuständige Normengremium DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" hat deshalb ein europäisches Normenvorhaben initiiert. Derzeit läuft die Abfrage des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC) an die Technischen Komitees für die Mitarbeit an der Erstellung einer europäischen Norm für NGRS. Neben Deutschland werden vier weitere Länder benötigt, damit das europäische Normenvorhaben starten kann.