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06.03.2019 | Abfallwirtschaft

Rückzug des Systembetreibers RKD

VKU appelliert an das duale System, das Verpackungsgesetz konsequent umzusetzen und eine zuverlässige Entsorgung zu gewährleisten

Ein weiteres duales System, die Recycling Kontor-Gruppe (RKD), wird zum 31. März seine Arbeit einstellen. Das wurde gestern bekannt. RKD ist eines von derzeit noch neun dualen Systemen, die die Verpackungsentsorgung in Deutschland organisieren. Ab dem 1. April müssen andere Systembetreiber die Verpackungsentsorgung in den Gebieten, für die RKD bislang zuständig war, übernehmen.

Dazu Patrick Hasenkamp: „Der Rückzug von RKD ist ein weiteres unrühmliches Kapitel in der Geschichte der Verpackungsentsorgung in Deutschland. Offenbar sind die Neuregelungen des Verpackungsgesetzes nicht ausreichend wirksam, um den Systembetreibern eine stabile Finanzierungsbasis zu sichern.“

Die Gebiete, in denen RKD die Verpackungsentsorgung bislang organisiert hat, müssen ab dem 1. April unter den restlichen Systembetreibern aufgeteilt werden, damit die Verpackungsabfälle der Bürger nicht auf der Straße liegen bleiben. Hasenkamp: „Das ist herausfordernd für das gesamte System und sorgt für Unruhe. Es trifft die Systembetreiber zu einem Zeitpunkt, zu dem sie sich eigentlich der Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes widmen müssen.“

Das Verpackungsgesetz sieht vor, dass sich die dualen Systeme mit den Kommunen zu Details einer möglichst effizienten und bürgerfreundlichen Verpackungsentsorgung abstimmen. Das betrifft etwa die Frage, in welchen Gefäßen – Sack oder Tonne – die Abfälle erfasst werden sollen. Hasenkamp: „Die dualen Systeme hinken bereits jetzt dem Zeitplan hinterher. Zahlreiche Fragen der Abstimmung mit den Kommunen sind noch nicht ansatzweise geklärt. Wir appellieren an die dualen Systembetreiber, dass sie trotz der neuen Situation zügig neue Abstimmungsvereinbarungen mit den Kommunen abschließen.“

Hasenkamp weiter: „Solche plötzlichen Veränderungen führen immer wieder zu Unregelmäßigkeiten bei der Abholung von Verpackungsabfällen. Die Bürger erwarten jedoch zu Recht, dass das System so zuverlässig funktioniert wie das der kommunalen Abfallwirtschaft. Das Beispiel des Rückzugs von RKD zeigt darüber hinaus deutlich, wie wichtig das Instrument der Sicherheitsleistungen ist, da weitere Marktaustritte von Systemen wahrscheinlich sind.“

Die Sicherheitsleistungen sind im Regelfall Bürgschaften, die die Systeme bei den Ländern hinterlegen für den Fall, dass sie die Entsorgung der Verpackungen in den ihnen zugeteilten Gebieten nicht mehr stemmen oder ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Kommunen nicht mehr nachkommen können. Das Verpackungsgesetz verlangt eine Neuberechnung dieser Sicherheitsleistungen, was von den Ländern bereits eingeleitet wurde.

Hintergrund zur Verpackungsentsorgung in Deutschland:

·    Die Abfallwirtschaft ist in Deutschland zum Teil in kommunaler, zum Teil in privater Organisationsverantwortung. Für die Verpackungen sind die dualen Systeme zuständig. Sie organisieren die Entsorgungen von Leichtverpackungen, Glas und Papierverpackungen.

·    Für die Entsorgung der Verpackungen zahlen die Verbraucher an der Ladentheke – oder eben mit der Kreditkarte im Internet: Auf jedes verpackte Produkt (zum Beispiel einen Joghurtbecher) wird ein Lizenzentgelt aufgeschlagen, das die Inverkehrbringer an die dualen Systeme zu zahlen haben.

·    Am 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Es gibt vor, dass die Menge der Verpackungen erstmals in einem Verpackungsregister erfasst werden sollen.

·    Da es in der Vergangenheit kein einheitliches Register gab, das ausführte, welche Unternehmen die Abgabe zahlen, nutzten viele Inverkehrbringer das Schlupfloch und zahlten gar nicht. Das wiederum brachte die Systembetreiber unter Druck, deren System chronisch unterfinanziert war. Das neue Verpackungsgesetz gibt nun vor, dass alle lizenzierten Produkte in einem Register erfasst werden müssen.