Public Manager
18.03.2019 | Energie, Gebäudemanagement

Die HESA informiert: Mieterstrom – Baustein der Energiewende in Hessen

„Das Land Hessen nutzt und fördert eine Vielzahl von ‚Stellschrauben‘, um die Energiewende und den Klimaschutz in Hessen umzusetzen. Das Mieterstrommodell ist hierbei ein Baustein der Energiewende in Hessen“, beschreibt Dr. Karsten McGovern, Leiter der Hessischen LandesEnergieAgentur (LEA) und führt fort:

(Screenshot © LEA)

„Die LEA berät und begleitet Unternehmen und Organisationen bei der Anwendung des Mieterstromgesetzes. Die Auftaktveranstaltung zur hessischen Mieterstromkampagne wurde gezielt als Workshop konzipiert.“ Bereits in den Jahren 2016 bis 2018 wurde im Rahmen des hessischen Förderprogramms für Pilotvorhaben Mieterstrom in Hessen gefördert. Interessierte Wohnungsunternehmen und Energieversorger wurden bei der Umsetzung von Mieterstrommodellen unterstützt und standardisierte Mieterstromprojekte entwickelt.

Preisvorteile für Mieter

Mieterstrom wird im Keller, in nahegelegenen Gebäuden mit Blockheizkraftwerken oder auf dem Dach mit Photovoltaik-Anlagen erzeugt und als Direktstrom vor Ort von den Mietern genutzt. Im Vergleich zum bezogenen Strom aus dem öffentlichen Netz werden so die Kosten wie Konzessionsabgabe, Stromsteuer und Netznutzungsentgelte eingespart. Hinzu kommen Fördergelder nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG) und dem Mieterstromgesetz. Der Energieversorger bzw. Energiedienstleister, der meist auch der Anlagenbetreiber ist, bietet interessierten Mietern einen Stromliefervertrag, der neben einem günstigen Preis auch die Liefersicherheit garantiert.