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26.06.2019 | Abfallwirtschaft

Sechs Monate Verpackungsgesetz: Enttäuschender Auftakt:

Vor sechs Monaten, am 1. Januar 2019, ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet unter anderem eine höhere Recyclingquote für Kunststoffe und Vorgaben zur besseren Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Außerdem können Kommunen den für die Sammlung von Verpackungen verantwortlichen dualen Systemen vorgeben, auf welche Art und Weise sie sammeln sollen – beispielsweise in der Gelben Tonne oder im Gelbem Sack.

VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp dazu: „Die Bilanz nach einem halben Jahr ist ernüchternd. Einige der Probleme, die wir beobachten, wären vermeidbar, wenn die dualen Systeme ihre neuen gesetzlichen Pflichten einfach erfüllen würden. Doch vielerorts sperren sie sich dagegen – teilweise mit abenteuerlichen Argumenten.“ Kommunen und duale Systeme müssen sich in allen Gebietskörperschaften zu den Modalitäten der Verpackungsentsorgung abstimmen, etwa zu den zu verwendenden Behältnissen oder zu den Kosten für die Altpapierabholung. Hasenkamp: „Die Systeme schaffen einseitig Fakten, indem sie Sammelleistungen ausschreiben, ohne sich zuvor mit der Kommune auf ein passendes Sammelsystem zu verständigen. Damit wird das Ziel des Gesetzgebers unterlaufen, die Verpackungssammlung stärker im Einklang mit den Wünschen der Bürger zu organisieren.“ 

Hasenkamp weiter: „Das duale System wurde parallel zur kommunalen Hausmüllentsorgung aufgebaut. Die Steuerungsidee dahinter: Weniger und besser recycelbare Verpackungen sollen mit Hilfe einer zusätzlichen privatwirtschaftlichen Organisation in Umlauf kommen. Die Bilanz ist ernüchternd. Die Ergebnisse sprechen erkennbar gegen diese Struktur. Selbst die überwunden geglaubte Getränkedose ist wieder auf dem Vormarsch.“ Die Menge an Kunststoffverpackungen hat sich seit 1995 mehr als verdoppelt und es gibt keine verlässlichen Zahlen darüber, wie viel wirklich recycelt wird. Im Bereich der Kunststoffabfälle schwanken seriöse Berechnungen zwischen 18 und 25 Prozent, was schon vor Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes deutlich unter den geforderten Vorgaben von 36 Prozent lag. Das Verpackungsgesetz schreibt nun deutlich höhere Quoten für Kunststoffe vor: 50 Prozent derjenigen Materialien, die von den dualen Systemen eingesammelt werden, müssen recycelt werden. Hasenkamp: „Wir halten es für unrealistisch, dass die neuen Quoten in naher Zukunft erreicht werden. Es hakt an vielen Stellen.“ 

Schon bei der Abholung von Leichtverpackungen (Kunststoffe und leichte Metalle) zu den Sortieranlagen zeigen sich die ersten Probleme: Einige VKU-Mitglieder, die die Sammlung im Auftrag der dualen Systeme organisieren, berichten, dass die Abfälle von den Sortieranlagenbetreibern derzeit nicht abgeholt werden. Hasenkamp: „Angesichts solch grundlegender Probleme ist es kaum vorstellbar, dass die weiteren Verfahrensschritte für ein hochwertiges Recycling reibungslos laufen.“ 

Zudem wird das wachsende Umweltproblem der To-go-Verpackungen weiterhin einseitig auf die Kommunen abgewälzt. Nach einer aktuellen Untersuchung des Umweltbundesamtes füllen allein die „Coffee-to-go“-Becher pro Jahr rechnerisch acht Millionen typische Straßenpapierkörbe mit einem Füllvolumen von 50 Litern, ohne dass die Inverkehrbringer an den hohen Entsorgungsaufwendungen der Kommunen beteiligt werden. Hasenkamp: „Die Kommunen haben dadurch große finanzielle Aufwände, die nur sehr unzureichend von den Systemen gegenfinanziert werden. Die Folge: Die Kosten werden – über Abfall- oder Straßenreinigungsgebühren – von den Bürgerinnen und Bürgern getragen. Das darf nicht sein. Wir werden daher diesen Entsorgungsaufwand detailliert berechnen und eine Kostenerstattung durch die Systeme einfordern.“ Dafür hatten sich bereits die Umweltminister der Länder ausgesprochen. 

Hintergrund zur Organisation der Verpackungsentsorgung aus Haushalten in Deutschland:

Für die Entsorgung von Verpackungen aus Haushalten sind seit 1990 die dualen Systeme („Der grüne Punkt“) zuständig. Sie organisieren die Entsorgung von Leichtverpackungen aus Plastik (z.B. den Joghurtbecher) oder Metall (z.B. die Konservendose), Glas und Papier meist im Gelben Sack oder der Gelben Tonne. Für die Entsorgung der Verpackungen zahlen die Verbraucher an der Ladentheke – oder mit der Kreditkarte im Internet: Auf jedes verpackte Produkt (z.B. einem Joghurtbecher) wird ein Lizenzentgelt aufgeschlagen, das die Inverkehrbringer an die dualen Systeme zu zahlen haben. Diese beauftragen dann in den Regionen private oder kommunale Unternehmen mit der Entsorgung. Die Kommunen sind für die Entsorgung aller übrigen Abfälle aus Haushalten zuständig wie Restmüll, Bioabfälle, Papier, Sperrmüll und Elektroschrott sowie bestimmte gefährliche Abfälle.