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29.07.2019 | Stadtplanung

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Stellungnahme der IAKS Deutschland zum Thema „Mikroplastik in Kunstrasen“

Die IAKS Deutschland ist der einzige neutrale Verband, dem Wirtschaftsunternehmen, Planer, Architekten, Betreiber, Wissenschaftler, Hochschulen, Kommunen, Sportorganisationen gleichermaßen angehören, die im Bereich der Sportstätten und -räume umfassend tätig sind.

Insofern vertritt der Verband Einrichtungen mit einem großen Fachwissen sowohl aus der Forschung als auch der Herstellung, Planung, Umsetzung und Nutzung von Granulaten als Füllmaterial für Kunstrasen. Wir wenden uns an die Öffentlichkeit, da die augenblickliche Diskussion zu wenig fachlich fundiert und ausgewogen, zu emotional ist und politisch instrumentalisiert wird. 

Die IAKS Deutschland ist sich der Umweltgefährdung durch Mikroplastik durchaus bewusst. Sie nimmt das Problem an und arbeitet seit langem schon an konkreten Lösungen. Insgesamt ist die Situation in Deutschland aber deutlich besser als in anderen europäischen Ländern. In Deutschland wird nachweislich weit weniger Mikroplastik in Kunstrasen verfüllt, da der besonders druckdämpfende Aufbau des Kunstrasens weniger Füllmenge erfordert. Darauf geht die öffentliche Diskussion kaum ein. Wir als IAKS Deutschland befürworten, Mikroplastik in absehbarer Zeit als Infill-Material aus Kunstrasen zu nehmen und zukünftig ganz auf Mikroplastik zu verzichten. Es ist aber zu kurzsichtig zu erwarten, dass ab sofort kein Kunststoffgranulat verwendet werden oder innerhalb von zwei Jahren ein radikaler Austausch und Ersatz erfolgen sollte. Mit solchen Argumenten verunsichert man nicht nur die Industrie und Arbeitnehmer, sondern auch die tausenden von Schulen, Vereinen und Kommunen, die mittlerweile Kunstrasen gebaut haben oder dies beabsichtigen. Das wäre so, als ob man der Autoindustrie heute mitteilen würde, ab sofort dürfen keine PKW mit fossilen Brennstoffen mehr gekauft werden, sondern nur noch elektrisch betriebene.

„Hier werden die durchaus ersten Umweltprobleme auf dem Rücken der Menschen und Gesundheit unserer Bevölkerung ausgetragen" sagt Professor Robin Kähler, Vorsitzender der IAKS Deutschland, und mahnt zu mehr Sachlichkeit und Realismus. „Jetzt die Landes- und kommunale Förderung von Kunstrasen mit Kunststoffgranulat einzustellen, ist zwar grundsätzlich richtig, viel wichtiger ist aber, dass alle Pflegemaßnahmen vorgenommen und technischen Vorrichtungen eingebaut werden, die zu einer weiteren, wesentlichen Verringerung des Austrages von Granulat führen." Es gibt bereits viele sehr wirkungsvolle Verfahren, den Austrag zu minimieren, die wir empfehlen. Das empfiehlt übrigens auch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in ihrer neuesten Verlautbarung vom 25.7.2019. Bevor also Sportanlagen mit verfüllten Kunstrasen geschlossen und Schüler und Vereinssportler in ihrer sportlichen und gesundheitlichen Entwicklung behindert werden, sollte man nun kurzfristig durch besondere staatliche Förderungen die Träger der Sportanlagen mit geeigneten Pflegegeräten, Entwässerungen und Auffangvorrichtungen für Füllmaterial sowie Ausbildungskurse für das Pflegepersonal unterstützen und so den Austrag von Mikroplastik um mindestens die Hälfte reduzieren. „Wir müssen jetzt alle Maßnahmen zur Verringerung des Austrages von

Mikroplastik ergreifen" sagt Rolf Haas, stellvertretender Vorsitzender und Ressortleiter Outdoor der IAKS Deutschland. „Am besten ist ein Kunstrasen ohne Granulat."

Derzeit arbeiten die Mitglieder der IAKS Deutschland mit Hochdruck an der Weiterentwicklung von alternativen Füllmaterialien und Kunstrasenprodukten, die ganz auf Mikroplastik verzichten. Biologisch abbaubare Füllungen sind aber noch nicht soweit erforscht, dass sie zertifizierbar sind und die sportfunktionalen Ergebnisse bringen, die der Sport erwartet. Auch Kork- und Sand-Verfüllungen haben ihre besonderen Vor- und Nachteile und sind sportspezifisch zu beurteilen. Granulate in Kunstrasen sind hinsichtlich ihrer Nutzungsanforderungen sehr unterschiedlich zu bewerten. Der Markt muss die Produkte auch abnehmen wollen. Die Industrie braucht daher eine Übergangsfrist von mindesten sechs Jahren zur Forschung und Entwicklung geeigneter Alternativen und Lösungen.