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05.07.2019 | Digitalisierung, E-Government

Digitalisierung im Rahmen des OZG-Umsetzungskataloges

Das Digitale Zeitalter kommt unumkehrbar auf uns zu, so verpflichtet das 2017 vom Bundestag erlassene Onlinezugangsgesetz alle Verwaltungen und Kommunen dazu, ihre Leistungen, bis spätestens Ende des Jahres 2022, über einen neuen Portalverbund und elektronisch für Bürger und Unternehmen anzubieten. Das gilt für alle Verwaltungsleistungen – bundesweit.

Für das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) und seine Verbandsmitglieder ist dies bereits seit dem Jahr 2018 Anlass dafür, sich im Rahmen seiner Entwicklungs- und Innovationsprojekte intensiv darauf vorzubereiten. Gemeinsam mit seinen Mitgliedern und in Begleitung des Instituts für Verwaltungsmanagement, Mittelstandsforschung und Zukunftsplanung, IVM², sind die Voraussetzungen dazu bereits so weit gediehen, wie in kaum einer anderen Region des Landes.

Die engagierten Projektbeteiligten wissen schon jetzt genau wie viele von den mehr als 5.000 Leistungen aus dem „OZG Katalog“ bundesweit in der kommenden Zeit für die Kommunen, für die Bürger und vor allem für die Unternehmen im Verbandsgebiet von Bedeutung sind und Online-Potenziale beinhalten: Ca. 2.000 Leistungen betreffen die hiesigen Kommunen und alleine die Hälfte davon sind für ihre Unternehmen am Standort.

Die Aktivitäten sind Teil der gemeinsam mit den Verbandskommunen erstellten EGovernment-Strategie „Digitalvision 2025“. Basierend auf einer umfangreichen, mit wissenschaftlicher Methodik durchgeführten Bestandsanalyse sowie nachfolgender Bewertung und Analyse der gewonnen Daten wurden konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet und in acht Projekten geclustert.

Im Rahmen einer Facharbeitsgruppe, als Teil der ganzheitlichen EGovernment-Arbeitsgruppe, untersuchten verschiedene Kommunen als Themenpaten sämtliche rund 5.000 Einzelleistungen des OZG-Kataloges auf kommunale Relevanz. Im Katalog sind diese lediglich mit der Zuständigkeit „Land/Kommune“ gekennzeichnet. Dabei wurde nicht nur der kommunale Bezug, sondern auch die Zuordnung zu Kommunen verschiedener Größenklassen sowie Kreise/kreisangehörige Kommunen untersucht.

„Ein Ziel der Digitalvision 2025 ist die vollständige, fristgerechte Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des OZG und dabei insbesondere die Umsetzung digitaler Leistungen für die hiesigen Unternehmen - Wirtschaftsförderung 4.0“, erläutert der stellvertretende krz-Geschäftsführer Lars Hoppmann.
Derzeit werden die bestehenden G2B-Onlineservices der Verbandskommunen detailliert untersucht. Die folgende Umsetzungsplanung umfasst auch den Abgleich mit OZG-Priorisierungen, den umfassenden OZG-Handlungspapieren des IT-Planungsrates sowie den Input aus den OZG-Digitalisierungslaboren, an denen das krz bzw. seine Mitglieder zum Teil direkt beteiligt sind.

Diese Leistungen – ganz besonders, die mit Unternehmensbezug – werden jetzt konsequent für die weitere „Elektronifizierung“ vorbereitet, nach Einschätzung vieler Experten in NRW sogar als „Blaupause“ für das ganze Land NRW.