Public Manager
10.01.2019 | Allgemeine Meldungen, Bibliotheken

Kopieren gestattet: Lehrer können Presseerzeugnisse weiterhin für den Schulunterricht nutzen

Lehrkräfte an Schulen dürfen auch weiterhin analoge und digitale Presseartikel aus Tageszeitungen und Publikumszeitschriften für den Unterricht vervielfältigen.

Von links nach rechts: Dr. Oliver Graßy (PMG), Dr. Ilas Körner-Wellershaus (Verband Bildungsmedien), Amtschef Herbert Püls (Bayerisches Kultusministerium) und Rainer Just (VG Wort); Quelle: StMUK.

Mit einem neuen Gesamtvertrag sichern die Länder unter Federführung des bayerischen Kultusministeriums, die Verwertungsgesellschaften (VG) Wort und Bild-Kunst sowie die PMG Presse-Monitor die Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte und Bilder für den Schulunterricht.

Die PMG räumt als zentrale Anlaufstelle für die Presseverlage ab sofort die erforderlichen Rechte hierfür ein und rechnet die anfallenden Nutzungsgebühren gegenüber den Ländern pauschal ab. 

Einverständnis von rund 2.000 Zeitungen und Zeitschriften bereits eingeräumt 

„Es ist wichtig, dass Lehrerinnen und Lehrer weiterhin Presseerzeugnisse einfach und rechtssicher in ihrem Unterricht einsetzen können und gleichzeitig das Interesse der Verlage an einer angemessenen Vergütung ihrer Inhalte wahren. Mit der vorliegenden Vereinbarung haben wir dies gewährleistet“, erklärt Oliver Graßy, Geschäftsführer der PMG.

„Wir bieten heute bereits für rund 2.000 Zeitungen und Zeitschriften die erforderlichen Nutzungsvereinbarungen für Unterrichtszwecke an. Die Verlegerverbände haben uns hier beim Erwerb der zusätzlichen Rechte tatkräftig unterstützt.“

Den Auftrag an die PMG begründet Oliver Graßy: „Dank unserer Erfahrung bei der Lizenzierung von Presseinhalten können wir sofort mit einer nutzerfreundlichen und wirtschaftlichen Lösung für alle Seiten starten.“ 

Hintergrund: Überarbeitetes Urheberrecht erfordert neue Regeln  

Das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) trat zum 01.03.2018 in Kraft. Danach dürfen Lehrkräfte für den Schulunterricht bis zu 15 Prozent eines Artikels lizenzfrei nutzen.

Vollständige Beiträge erfordern, vor dem Hintergrund des Refinanzierungsbedarfs der Inhalteproduktion durch die private Tages- und Publikumspresse, eine Zustimmung des Rechteinhabers beziehungsweise eine angemessene Vergütung. 

Diese veränderte Rechtslage erforderte neue Regeln, um Presseinhalte in Schulen auch weiterhin nutzen zu können. Der jetzt geschlossene Rahmenvertrag läuft zunächst bis 2022. 

Den Vertrag zum Download finden Sie online (siehe Link).