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20.02.2019 | Abfallwirtschaft

VKU zum Bericht von ZDF frontal 21 und WirtschaftsWoche über Plastikmüllexporte nach Malaysia

Die "WirtschaftsWoche" und ZDF Frontal 21 berichten über illegale Mülldeponien in Malaysia, auf denen Plastikmüll aus deutschen Haushalten und Gewerbe landet. Laut Recherchen werden die Abfälle dort nicht ordnungsgemäß aufbereitet und damit auch nicht wiederverwendet. Schäden für Umwelt und Mensch sind die Folge. Anlässlich dieser Recherchen erklärt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU):

Das neue Verpackungsgesetz steckt ehrgeizige Recyclingziele für Verpackungen. Um die Quoten zu erfüllen, nutzen die Dualen Systeme auch Exporte. Allerdings darf Müll aus Deutschland nur ins Ausland gelangen, wenn er dort verwertet wird. Aus Sicht des VKU wäre sogar ein Exportverbot für Verpackungsabfälle zu erwägen, wenn es im Exportland nicht vergleichbare Entsorgungs- und Recyclingstandards gibt. Die Recherche von WiWo und ZDF zeigen: Genau das ist häufig nicht die Realität. Statt Verpackungen zu verwerten oder eine Wiederverwendung zu ermöglichen, scheinen die Dualen Systeme den Abfall buchstäblich aus dem Sichtfeld zu exportieren. Das ist nicht Sinn und Zweck des Verpackungsgesetzes. 

Das Verpackungsgesetz ist kein Papiertiger, benötigt in der Praxis jedoch mehr Biss. Die Bundesregierung muss Hersteller und Duale Systeme stärker in die Pflicht nehmen, die für das ordnungsgemäße Recycling von Verpackungsmüll verantwortlich sind. Der VKU fordert: 

·        ein Exportverbot für Verpackungsabfälle in Länder mit geringeren Entsorgungs- und Recyclingstandards.

Kunststoff- bzw. Verpackungsrecycling ist eine komplexe und technologisch anspruchsvolle Aufgabe. Der Handlungsbedarf ist den Dualen Systemen seit 1991 bekannt, also seit dem Inkrafttreten der ersten Verpackungsverordnung. Bei einem Exportverbot müssten die Dualen Systeme ihrer Verantwortung nachkommen und hierzulande in Recyclingverfahren und -technologie investieren. Unliebsame Abfälle würden nicht länger in Länder mit geringeren Entsorgungs- und Recyclingstandards „wegexportiert“.

·        Recycling durch striktere, rechtlich verpflichtende Vorgaben zum Produktdesign zu stärken.

Industrie und Hersteller müssen Verantwortung für ihre Produkte übernehmen. Das bedeutet konkret: Hersteller sollten weniger Plastik in ihren Produkten verwenden. Sie sollten ihre Produkte so designen, dass sie gut recycelbar sind. Zudem brauchen wir Vorgaben, damit recyceltes Plastik („Recyclate“) wirklich in neuen Produkten verwendet wird. 

Hier besteht Nachbesserungsbedarf beim Verpackungsgesetz. Ein Beispiel: Zwar sollen Hersteller höhere Lizenzentgelte für schlecht recycelbare Verpackungen an die Dualen Systeme zahlen. Ob das so funktioniert, darf jedoch bezweifelt werden. Grund ist die Struktur des Systems: Die duale Verpackungsentsorgung wird von neun Systemen organisiert, die miteinander im Wettbewerb stehen. Deswegen könnten Hersteller, die bei einem Systembetreiber aufgrund der schlechten Recycelbarkeit ihrer Verpackungen mehr zahlen müssen, zu einem anderen Systembetreiber mit einem günstigeren Angebot wechseln. Künftige Gesetzgebungsverfahren – zum Beispiel die bevorstehende Umsetzung der EU-Richtlinie für Einwegkunststoffe in nationales Recht, die voraussichtlich im März 2019 verabschiedet wird - sollten genau hier ansetzen. 

Hintergrund zum neuen Verpackungsgesetz:

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Die Recyclingquoten von Verpackungen für Kunststoffe steigen von 36 Prozent auf zunächst 58,5 Prozent und ab 2022 auf 63 Prozent. Die Quoten für Glas und Papier steigen bis 2022 auf 90 Prozent. Außerdem sind die dualen Systeme erstmals verpflichtet, 50 Prozent des Inhalts der gelben Säcke und Tonnen zu recyceln.