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12.02.2019 | Personalwesen

„Kirchliches Arbeitsrecht in sicheren Bahnen?“: Bundesweite Fachtagung an KU

Vor 100 Jahren wurde mit der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 der Grundstein für das Kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland gelegt. Vor allem das darin niedergelegte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bildet bis heute die verfassungsrechtliche Grundlage für den Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht für ihre 1,3 Millionen Beschäftigten.

Eine bundesweite Fachtagung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) geht am 11. und 12. März unter dem Titel „Kirchliches Arbeitsrecht in sicheren Bahnen?“ den aktuellen Entwicklungen auf diesem Gebiet nach. Die mittlerweile 22. Auflage der Tagung versteht sich dabei als Forum für Vertreter von Mitarbeiter- und Arbeitgeberseite, die über aktuelle Herausforderungen für das Arbeitsrecht im Bereich der evangelischen und katholischen Kirche diskutieren. Veranstalter der Tagung im Alten Stadttheater Eichstätt sind die Fakultät für Soziale Arbeit der KU und die Zeitschrift „Die Mitarbeitervertretung“ (ZMV). Erwartet werden über 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet. 

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Selbstbestimmungsrecht sehr weit ausgelegt hat, spielen für die Veranstalter in der Diskussion die beiden Urteile des Europäischen Gerichtshofes aus 2018 eine wichtige Rolle, die Grenzen hinsichtlich der Auferlegung von Loyalitätsobliegenheiten aufgezeigt hätten. Insofern werden bei der Tagung auch Loyalitätserwartungen für den Dienst in der Kirche thematisiert werden. Hinzu kommen unter anderem neue Entwicklungen aus dem Bereich des Mitarbeitervertretungsrechts sowie Auswirkungen der Digitalisierung auf den Pflegebereich.

Das ausführliche Programm der Fachtagung finden Sie online in der Rubrik „Fachtagung (siehe Link).