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27.02.2019 | Moderner Staat

Bundeskabinett beschließt Regelungen für die Landwirtschaftszählung 2020

Auf Bestreben der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung eine Änderung des Agrarstatistikgesetzes auf den Weg gebracht. Damit ist die Voraussetzung geschaffen für die Landwirtschaftszählung, die 2020 auch in Deutschland stattfinden soll.

Julia Klöckner betont die Bedeutung der Erhebung: „Umfassende, verlässliche und aktuelle Zahlen zu den Strukturen unserer landwirtschaftlichen Betriebe zu haben, ist entscheidend. Sie sind unerlässliche Basis, um zielgerichtete Entscheidungen zu treffen sowie insgesamt einen guten politischen Rahmen für die Branche zu setzen. Faktenbasiert, nicht geleitet von Stimmungen. Zehn Jahre nach dem vergangenen Agrarzensus sorgen wir deshalb nun dafür, dass mit der Landwirtschaftszählung 2020 wieder ein aktuelles Datengerüst zur Verfügung steht. Die Öffentlichkeit, politische Entscheidungsträger, Wissenschaftler und nicht zuletzt die Agrarwirtschaft haben ein berechtigtes Interesse daran.“  

Entsprechend einer Empfehlung der Welternährungsorganisation FAO werden im Jahr 2020 Landwirtschaftszählungen nicht nur in Deutschland, sondern in der Europäischen Union und weltweit durchgeführt.  

Hintergrund:
Mit der Gesetzesänderung wird unter anderem festgelegt, welche Informationen genau bei den landwirtschaftlichen Betrieben abgefragt werden. Das sind beispielsweise Daten zu den bewirtschafteten Flächen, Tierbeständen, Stall- und Weidehaltung, Pachtpreisen, der Hofnachfolge oder Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdünger. Dabei wird den Vorgaben der EU  sowie dem speziellem nationalen Informationsbedarf Rechnung getragen. Ziel ist es, das Gesetzgebungsvorhaben noch vor der Sommerpause abzuschließen. Dies ermöglicht es den Statistischen Ämtern in Bund und Ländern, sich rechtzeitig auf die Erhebung vorzubereiten.