Public Manager
28.08.2019 | Gebäudemanagement, Gebäudesanierung, Sanitär-Heizung-Klima

Hallenbäder: Auf die technische Ausstattung kommt es an

Der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) von Schwimmbädern kommt eine wichtige Bedeutung zu. Aspekte wie die Entfeuchtung der Luftmassen im Hallenbad oder der Brandschutz einer Freizeitstätte mit erheblichem Personenverkehr müssen verlässlichen Regelungen unterliegen.

(Bild: HeungSoon / pixabay.com)

Die neue Richtlinie VDI 2089 Blatt 1 behandelt wärme-/heiztechnische, raumlufttechnische, sanitärtechnische und elektrotechnische Anlagen in öffentlich genutzten Hallenbädern. Sie gilt sowohl für Neubauten als auch für die Modernisierung bestehender Anlagen.

VDI 2089 Blatt 1 benennt Richt- bzw. Bemessungswerte und definiert die Anforderungen an unterschiedlichste Teilbereiche im Bäderwesen, von der Sanitärtechnik über die Sicherheitsbeleuchtung bis hin zu Empfehlungswerten für Saunen und andere Schwitzräume.

Die in der Richtlinie vorgestellten Maßnahmen und Daten gelten gleichermaßen für neu zu errichtende Schwimmhallen wie für die bauliche und ausrüstungsseitige Modernisierung von bereits bestehenden Bauten. Die Richtlinie dient Planern der Technischen Gebäudeausrüstung und Betreibern von Hallenbädern als Planungs- und Entscheidungsgrundlage. Sie enthält dazu Auslegungswerte und praxisbezogene Hinweise.

Die Richtlinie gilt in Verbindung mit den Anforderungen aus DIN 4108 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“, DIN EN 12207 „Fenster und Türen; Luftdurchlässigkeit, Klassifizierung“, DIN V 4701-10 „Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen; Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung“ und den in VDI 4800 Blatt 1 definierten Begriffen der Bau- und Gebäudetechnik.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2089 Blatt 1 „Technische Gebäudeausrüstung von Schwimmbädern - Hallenbäder“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erscheint im September 2019 als Entwurf und kann zum Preis von EUR 81,- beim Beuth Verlag (+49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Onlinebestellungen: siehe 1. und 2. Link

Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (siehe Mailanschrift unten). Die Einspruchsfrist endet am 30.11.2019. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.