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26.10.2018 | Verwaltungsmodernisierung

Stadt Bünde nutzt als erste Kommune des Landes ein produktives beBPo

Die Stadt Bünde besitzt als erste Kommune in Nordrhein-Westfalen ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) und setzt dieses seit Mitte Oktober produktiv ein. Damit entspricht sie heute schon der Verordnung zum elektronischen Rechtsverkehr, die Städte und Gemeinden verpflichtet, ihre Kommunikation u.a. mit den Gerichten elektronisch abzuwickeln.

Bei der Entwicklung, der Zuteilung und der Implementierung hat das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) sein Verbandsmitglied technisch und organisatorisch umfassend unterstützt.

Die elektronische Kommunikation zwischen Kommunen und Judikative ist seit dem 01.01.2018 über das sichere Netzwerk-Protokoll für Behörden OSCI möglich. Ab dem 01.01.2020 wird die Nutzung verpflichtend. Alle Gerichte haben mittlerweile den Zugang für diesen Kommunikationsweg eröffnet. Darüber hinaus ist im Bereich des Ordnungswidrigkeitengesetzes seit 01.01.18 ein solches Postfach vorzuhalten.

Bereits 2015 begann das krz zu untersuchen, inwiefern die elektronische Kommunikation der Kommunen mit der Judikative technisch umgesetzt werden könnte. Erste Lösungen konnten schon Anfang 2016 erfolgreich getestet werden. Die Stadt Bünde stellte sich sofort als Pilot zur Verfügung.

Damit waren der ostwestfälische IT-Dienstleister und sein Verbandsmitglied ihrer Zeit weit voraus. Um aus der technischen Lösung ein einsatzfähiges beBPo zu machen bedurfte es noch vieler Schritte von offizieller Seite. So musste das Postfach einerseits mit einer eigenen Funktionalität, der Rolle egvp_bebpo, in das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingebettet werden, wofür jedoch zunächst die entsprechende Verordnung in NRW fehlte.

Als diese nötigen Schritte der Legalisierung geklärt waren, war es erforderlich, Bünde mit einer entsprechenden Rolle in den digitale Verzeichnisdienst der deutschen Justizbehörden (SAFE-Verzeichnis) einzutragen, doch dafür bestand in NRW noch keine sog. beBPo-Prüfstelle. Diese Stelle bescheinigt der Behörde ihre Identität. Zugleich wird mit dieser Bestätigung ein vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis (VHN) ausgestellt, der die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur überflüssig macht.

Um die Sache voranzutreiben und um erste Erfahrungen zu sammeln übernahm das Justizministerium des Landes für drei Pilotkunden die Rolle der beBPo-Prüfstelle. Weitere interessierte Kommunen mussten zunächst vertröstet werden.

Der Antragsprozess verlief danach problemlos, die Bestätigung der Behördenrolle lag Anfang Juli vor. Aufgrund von danach auftretenden Problemen mit dem Zertifikatsbezug in der geplanten Lösung (Nutzung des VHN) wurde eine weitere Alternativlösung getestet.

Mit dem beBPo erfüllt Bünde als erstes einen neuen Standard, der die bisherige Übergangslösung für die elektronische Übermittlung ersetzt. Bis dato behelfen sich die Kommunen in NRW dadurch, dass sie das EGVP über denselben Kanal wie die Bürger benutzen, nur zusätzlich abgesichert durch den Einsatz von qualifiziert elektronischen Signaturen (QES). Der EGVP-WebClient wurde zwar schon für 2016 abgekündigt, aufgrund der Sicherheitsdiskussion rund um das Besondere Anwaltspostfach (beA) und der damit verbundenen Verzögerung bei dessen Einführung blieb er jedoch weiterhin nutzbar.

Am 04.10.18 wurde er nun endgültig abgeschaltet. Nach einem erfolgreichen letzten Test zwischen der Stadt Bünde mit dem Verwaltungsgericht Minden ist der Zugang zur elektronischen Kommunikation mit der deutschen Justiz mittels beBPo bei der Stadt Bünde damit genau zum richtigen Zeitpunkt eröffnet.

Nach diesem erfolgreichen Abschluss arbeitet das Kommunale Rechenzentrum daran, das besondere elektronische Behördenpostfach nun auch für andere Kommunen nutzbar zu machen sowie die Lösung produktiv in weitere Geschäftsprozesse seiner Verbandsmitglieder und Kunden einzubinden.