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29.11.2018 | Allgemeine Meldungen, Gebäudemanagement

Reform der Grundsteuer: Bei Scholz-Modell droht eine Kostenexplosion

"Das Scholz-Modell zur Grundsteuer ist die komplizierteste aller Lösungen und dürfte in vielen Fällen zu Mehrbelastungen führen“, kritisiert der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel, das Reformmodell, das Bundesfinanzminister Olaf Scholz heute vorgestellt hat.

Weil sich der Grundsteuervorschlag im Wesentlichen an den tatsächlichen Nettokaltmieten orientiert, mahnt Holznagel: „Mieter, die erst kürzlich umgezogen sind und deshalb meist eine höhere Miete zahlen, müssen dann auch noch höhere Grundsteuern schultern. Wohnraum wird dann noch teurer!“

Das Problem: Nach dem Scholz-Modell kann es sein, dass bei vergleichbaren Nachbargrundstücken unterschiedlich hohe Grundsteuern gezahlt werden. Das ist den Bürgern nicht vermittelbar! Denn letztlich nutzen die Bürger die Infrastruktur ihrer Kommune gleichermaßen. Für Eigennutzer muss zudem eine fiktive Miete ermittelt werden, was sicherlich zu Rechtsstreitigkeiten führt. Man könnte dies auch als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Finanzämter und Finanzgerichte bezeichnen.

Darüber hinaus ist das heute vorgestellte Modell extrem aufwendig, denn neben der Kaltmiete müssen weitere Rechengrößen berücksichtigt werden. „Als Bund der Steuerzahler setzen wir uns deshalb für ein einfaches Flächenmodell ein“, betont der BdSt-Präsident. „Das Einfach-Modell ist transparent und für jeden Mieter und Eigentümer nachvollziehbar. Außerdem werden Neumieter oder junge Familien, die in eine sanierte Wohnung ziehen, nicht benachteiligt.“ Deshalb appelliert der Verband an das Bundesfinanzministerium und die Landesregierungen, das Flächenmodell einzuführen – das wäre einfach und gerecht! Dadurch wäre eine verfassungskonforme Grundsteuerreform möglich. Ebenso ließe sich die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Umsetzungsfrist bis Ende 2024 einhalten.

Zum Hintergrund:

Nach dem Scholz-Modell soll der Wert der Wohnung im Wesentlichen auf Grundlage tatsächlich vereinbarter Nettokaltmieten und unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer des Gebäudes und des abgezinsten Bodenwertes ermittelt werden. Bei Wohngebäuden, die von Eigentümern selbst genutzt werden, wird eine fiktive Miete angesetzt, die auf Daten des Statistischen Bundesamts basiert und nach regionalen Mietenniveaus gestaffelt wird.