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19.11.2018 | Abfallwirtschaft

Pronold: „Elektrogeräte und Batterien sind Rohstofflager“

Elektrogeräte und Batterien werden im Alltag immer wichtiger. Umso entscheidender ist die richtige Entsorgung. Einerseits enthalten Elektrogeräte wie Batterien zahlreiche Metalle, die wieder verwendet werden können. Andererseits kann die falsche Entsorgung zu gefährlicher Umweltverschmutzung führen.

Die Europäische Woche der Abfallvermeidung unter dem Motto "Bewusst konsumieren – richtig entsorgen" startete mit einer Pressekonferenz mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Florian Pronold. Es wurden neue Umfrageergebnisse und Zahlen zum Elektroschrottaufkommen und zur Akzeptanz des Elektroschrottrecyclings vorgestellt. Auf dem Foto von rechts: Maria Krautzberger (Präsidentin des Umweltbundesamtes), Florian Pronold und Patrick Hasenkamp (Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen e. V.) Foto: BMU/Sascha Hilgers

Die Europäische Woche der Abfallvermeidung rückt 2018 mit ihrem Motto "Bewusst konsumieren – richtig entsorgen" unter anderem diese Themen in ihren Mittelpunkt.

Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium: "Alte Elektrogeräte sind kleine Rohstofflager. Damit sie hochwertig recycelt werden können, müssen sie wieder zurückgegeben werden und dürfen nicht illegal exportiert werden oder im Hausmüll landen. In Deutschland gibt es zwar ein dichtes Netz an Sammelstellen, viele Menschen sind damit aber nicht vertraut. Zugleich gibt es immer wieder Händler, die die Rückgabe von Elektrogeräten erschweren. Hier gibt es noch reichlich Handlungsbedarf."

Das Elektrogerätegesetz und das Batteriegesetz verpflichten den Handel zur Rücknahme dieser Produkte, wenn sie ausgedient haben. Die EU-Sammelquoten von jeweils 45 Prozent für beide Produktbereiche wurden allerdings zuletzt nur knapp erreicht. Um die Sammelmengen zu erhöhen, wurden die Regeln für die Rückgabe von Elektrogeräten bereits verändert. Das Elektrogerätegesetz sieht bei Verstößen des Handels gegen seine Rücknahmepflichten nun ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro vor. Eine entsprechende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist 2017 in Kraft getreten. Bereits 2016 wurden zudem mehr Kompetenzen für den Zoll eingeführt, um gegen die illegale Entsorgung beziehungsweise den Export alter Elektrogeräte vorzugehen.

Eine Novelle des Batteriegesetzes wird derzeit vorbereitet. Hierbei sollen die Hersteller stärker als bisher im Rahmen ihrer Produktverantwortung eingebunden werden und somit auch zu höheren Sammelquoten beitragen. Das Batterieaufkommen ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Im Jahr 2017 stieg die Masse der in Verkehr gebrachten Gerätebatterien so stark wie noch in keinem Jahr zuvor an: So war im Vergleich zu 2016 ein Anstieg um 5.132 Tonnen beziehungsweise um 11,3 Prozent zu verzeichnen. Die Sammelmenge erhöhte sich von 2016 auf 2017 von 20.524 auf 21.037 Tonnen beziehungsweise um 513 Tonnen. Um besser über die Sammelstellen für Elektrogeräte und Batterien zu informieren, wurde letzte Woche ein Sammellogo eingeführt, dass Verbraucher und Verbraucherinnen besser auf die Rückgabe aufmerksam machen soll. Es wurde von den beiden Stiftungen Elektroaltgeräte-Register (EAR) und Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) erarbeitet und wird derzeit beworben.            .