Public Manager
07.05.2018 | Gebäudemanagement, Sanitär-Heizung-Klima

Raumlufttechnik für Einrichtungen der Datenverarbeitung

Neue Richtlinie VDI 2054 gibt Empfehlungen für das Erstellen von RLT-Anlagen in Datenverarbeitungsräumen

Obwohl der Energieverbrauch einzelner Computer stetig sinkt, führt die fortschreitende Digitalisierung in Gesellschaft und Industrie zu einer Zunahme von Rechenzentrumsleistungen. Datenverarbeitungssysteme (DV-Systeme) erfordern für ihren Betrieb einen bestimmten Raumluftzustand. Der Umfang der notwendigen Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) hängt im Wesentlichen von der Wärmeabgabe des installierten DV-Systems, den Baugegebenheiten und dem geforderten Raumluftzustand ab. Die neue Richtlinie gibt Empfehlungen für das Erstellen von RLT-Anlagen in Datenverarbeitungsräumen.

Die beim Betrieb von DV-Systemen entstehenden Wärmelasten sind deutlich größer als die klassischen (z.B. Beleuchtung, Außenlufttemperatur, Sonneneinstrahlung) und müssen daher abgeführt werden. In der Regel geschieht dies über Lüftungssysteme. Die Anforderungen und Dimensionierung solcher Lüftungssysteme werden im Wesentlichen durch die Wärmefreisetzung der IT-Systeme, die baulichen Gegebenheiten und die Anforderungen an die Raumbedingungen bestimmt.

Vor diesem Hintergrund definiert die neue Richtlinie die Rahmenbedingungen für Planung, Bau und Betrieb von Rechenzentren, welche den Energiebedarf für technische Anlagen zur Konditionierung der Aufstellräume bzw. -flächen für DV-Systeme auf ein erforderliches Minimum reduzieren. Dabei werden nur Anforderungen an Maschinenräume ohne ständige Arbeitsplätze formuliert.

Herausgeber der Richtlinie  „Raumlufttechnik; Technische Anlagen zur Konditionierung von Einrichtungen für die Datenverarbeitung “ ist die VDI-Gesellschaft Baueuen und Gebäudetechnik. Die Richtlinie erscheint im Mai 2018 als Entwurf und kann zum Preis von EUR 92,60 beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals (siehe 1. Link) oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (tga@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31.07.2018. Weitere Informationen: 2. Link