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21.03.2018 | Wasser und Abwasser

Oberlandesgericht Düsseldorf: Vergabe der Wasserkonzession in Selm ist unwirksam

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute am 21. März 2018 im Rechtsstreit zwischen der Stadt Selm und der GELSENWASSER AG als Berufungsinstanz die Vergabe der Konzession zur Wasserversorgung für rechtswidrig erklärt.

Die Stadt hat danach bei der Neuvergabe der Konzession zum 1. Juni 2012 an die Wirtschaftsbetriebe Selm GmbH (eine Gesellschaft der Stadt und des Remondis-Konzerns) gegen wesentliche Bestimmungen des Kartellrechts verstoßen. Insbesondere rügte der Senat, dass gegen die Forderungen nach Transparenz des Verfahrens und gegen das Verbot der Diskriminierung verstoßen worden ist. Der gesamte Verlauf des Verfahrens habe gezeigt, dass von Anfang klar gewesen sei, an welchen Bieter die Konzession vergeben werden sollte.

In der Auseinandersetzung, die sich nach der Vergabeentscheidung zwischen den Parteien über die Zukunft der Wasserversorgung entwickelte, wurde auch der vermeintliche Anspruch der Stadt auf Herausgabe des Wassernetzes strittig. Die damit verbundenen Fragestellungen nahm das OLG in der Berufungssache nicht zur Entscheidung an.

Gelsenwasser sieht sich in ihrer Rechtsaufassung bestätigt, wonach sie im Konzessionsverfahren der Stadt Selm unzulässig benachteiligt worden ist. Trotz der Vergabe der neuen Konzession an die Wirtschaftsbetriebe Selm im Juni 2012 gewährleistet Gelsenwasser die Wasserversorgung der Bürger in Selm.

Falls die Stadt das Konzessionsverfahren neu durchführt, wird sich Gelsenwasser wieder beteiligen. 

Kennzahlen der Wasserversorgung in Selm: Der Gelsenwasser-Rohrnetzbestand in Selm beläuft sich mit Stand Ende 2017 auf rund 150 km (Summe über alle Nennweiten, ohne Längen Hausanschlüsse). Die Zahl der Hausanschlüsse beträgt ca. 7.100.
Die Wasserabgabe in Selm betrug 2017 rund 1,2 Mio. Kubikmeter.