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18.06.2018 | Gebäudesanierung

Zuschuss vom Land für die Sanierung von Nichtwohngebäuden im Südwesten

Seit 15. Juni können wieder Anträge gestellt werden. Landesenergieagentur KEA begleitet Programm. Eigentümer von Nichtwohngebäuden im Südwesten erhalten wieder Zuschüsse für die energetische Sanierung ihrer Liegenschaften.

Am 15. Juni hat das Umweltministerium Baden-Württemberg das Förderprogramm Klimaschutz-Plus für die Jahre 2018 und 2019 neu gestartet. Insgesamt stehen 26 Millionen Euro zur Verfügung. Neu hinzugekommen in dieser Programmrunde sind weitere Förderangebote für die energieeffiziente Sanierung von Schulgebäuden. Hier können Kommunen nun pro Sanierungsvorhaben bis zu 1,2 Millionen Euro Förderung bekommen - zusätzlich zur Förderung des Kultus- und des Finanzministeriums. Die Förderung von Bildungsprojekten in Schulen hat sich von 20.000 auf 30.000 Euro pro Kreis erhöht und wird jetzt auch für Kindertagesstätten gewährt. Änderungen gibt es auch bei der Förderung anderer Eigentümer von Nichtwohngebäuden. Darauf weist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg hin, die das Programm inhaltlich begleitet. Die L-Bank nimmt die Förderanträge an. Mehr unter dem 1. Link.

Klimaschutz-Plus wendet sich an Kommunen und kommunale Betriebe, Träger von Schulen und Kindertageseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kirchen und Vereine. Auch Träger von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Heimen erhalten für die Sanierung ihrer Liegenschaften Geld vom Land. „Die finanzielle Unterstützung gibt ihnen Rückenwind für ihre Klimaschutzaktivitäten“, sagt Martin Sawillion von der KEA. „Wer sie in Anspruch nimmt, spart bares Geld.“
Eine Antragsfrist wie bislang gibt es nicht. Anträge für Klimaschutz-Plus können bis zum 30. November 2019 eingereicht werden – vorausgesetzt der Fördertopf ist noch nicht leer.


CO2-Minderungsprogramm: Förderung für energetische Sanierungen

Im CO2-Minderungsprogramm, dem ersten Teil des Programms, werden investive Klimaschutzmaßnahmen an Nichtwohngebäuden mit Zuschüssen gefördert. Förderfähig sind ausgewählte Maßnahmen zur Heizungserneuerung, Wärmedämmmaßnahmen, die Sanierung von Beleuchtungs- oder Lüftungsanlagen sowie – in Kombination mit einer der beiden erstgenannten Maßnahmen – der Einsatz von erneuerbaren Energien in Form von Holzheizungen, Wärmepumpen oder Solarwärmeanlagen.
Für jede über die Lebensdauer der Maßnahme eingesparte Tonne Kohlendioxid (CO2) wird ein Betrag von 50 Euro gewährt. Der Zuschuss kann einen Wert von 30 Prozent der förderfähigen Investitionen oder maximal 200.000 Euro, erreichen. Seit diesem Jahr gibt es einen zusätzlichen Bonus von fünf oder zehn Prozent auf den Förderbetrag, wenn das Gebäude durch die Sanierungsmaßnahme den KfW-Standard 70 oder den KfW-Standard 55 erreicht. Die weiteren, bisher bereits ausgelobten Boni beim Nachweis systematischer Klimaschutzaktivitäten bleiben bestehen. Den für ein Energiemanagementsystem beziehungsweise Umweltmanagementsystem gewährten Bonus kann nun auch in Anspruch nehmen, wer seit zwei Jahren ein systematisches Energiemanagement betreibt. Die Mindestförderung im CO2-Minderungsprogramm wurde von 5.000 Euro auf 3.000 Euro herabgesetzt, was Antragtellern erlaubt, jetzt auch kleinere Vorhaben anzumelden.

Von Beratung bis Netzwerk: Klimaschutz-Plus stärkt flankierende Maßnahmen

Im zweiten Teil, dem Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm, können neben Kommunen jetzt auch kleine und mittlere Unternehmen und weitere Rechtspersonen die Einführung eines systematischen Energiemanagements beantragen. Bei der BHKW-Begleitberatung fördert das Umweltministerium nach der Inbetriebnahme der Anlage nun bis zu vier anstatt nur zwei weitere Arbeitstage eines externen Beraters. Der Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz für Stadt- und Landkreise geht 2018 in eine neue Runde; entsprechend bietet das Ministerium auch hier eine Förderung der Teilnahme an.

Die etablierte Förderung für die Durchführung von Projekten in Schulen erstreckt sich nun auch auf Kindertageseinrichtungen. Zudem steigt das Budget von bisher 20.000 Euro auf nunmehr 30.000 Euro pro Kreis. Neu hinzu kommt auch ein Förderangebot für eine Erstberatung zur Abwärmenutzung. Hier können lassen sich bis zu 15 Arbeitstage mit bis zu 50 Prozent, maximal 400 Euro pro Tag, bezuschussen.

Neu hinzugekommen: Zusatzförderung für Schulsanierungen

Neu hinzugekommen ist ein dritter Programmteil mit dem Titel „Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung“. Er gewährt in Form einer „Rucksackförderung“ zusätzliche Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden. Es ist möglich, diese mit den Geldern der einschlägigen Förderprogramme des Kultus- und des Finanzministeriums zu kumulieren. Vorhaben, die den KfW 70-Standard erreichen, erhalten 60 Euro pro Quadratmeter Schulfläche, bis zu 500.000 Euro. Erreicht das Gebäude den KfW 55-Standard, erhöht sich der Zuschuss auf 120 Euro pro Quadratmeter Schulfläche oder maximal 1.200.000 Euro.

Für Fragen: L-Bank unter der Telefonnummer 0721 150-1600 oder per E-Mail klimaschutz-plus@l-bank.de sowie die KEA info@kea-bw.de. Alle Förderbedingungen und Antragsformulare auf der Internetseite des Ministeriums (siehe 2. Link).

Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ist die Energieagentur des Landes. Aufgabe der KEA ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg: Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei Energieeinsparung, rationeller Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Mehrheitsgesellschafter ist das Land Baden-Württemberg. Der Sitz der KEA ist in Karlsruhe.