Zuschuss vom Land für die Sanierung von Nichtwohngebäuden im Südwesten
Seit 15. Juni können wieder Anträge gestellt werden. Landesenergieagentur KEA begleitet Programm. Eigentümer von Nichtwohngebäuden im Südwesten erhalten wieder Zuschüsse für die energetische Sanierung ihrer Liegenschaften.
Am 15. Juni hat das Umweltministerium Baden-Württemberg das Förderprogramm Klimaschutz-Plus für die Jahre 2018 und 2019 neu gestartet. Insgesamt stehen 26 Millionen Euro zur Verfügung. Neu hinzugekommen in dieser Programmrunde sind weitere Förderangebote für die energieeffiziente Sanierung von Schulgebäuden. Hier können Kommunen nun pro Sanierungsvorhaben bis zu 1,2 Millionen Euro Förderung bekommen - zusätzlich zur Förderung des Kultus- und des Finanzministeriums. Die Förderung von Bildungsprojekten in Schulen hat sich von 20.000 auf 30.000 Euro pro Kreis erhöht und wird jetzt auch für Kindertagesstätten gewährt. Änderungen gibt es auch bei der Förderung anderer Eigentümer von Nichtwohngebäuden. Darauf weist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg hin, die das Programm inhaltlich begleitet. Die L-Bank nimmt die Förderanträge an. Mehr unter dem 1. Link.
Klimaschutz-Plus wendet sich an Kommunen und kommunale Betriebe, Träger von Schulen und Kindertageseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kirchen und Vereine. Auch Träger von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Heimen erhalten für die Sanierung ihrer Liegenschaften Geld vom Land. „Die finanzielle Unterstützung gibt ihnen Rückenwind für ihre Klimaschutzaktivitäten“, sagt Martin Sawillion von der KEA. „Wer sie in Anspruch nimmt, spart bares Geld.“ |
Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ist die Energieagentur des Landes. Aufgabe der KEA ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg: Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei Energieeinsparung, rationeller Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Mehrheitsgesellschafter ist das Land Baden-Württemberg. Der Sitz der KEA ist in Karlsruhe. |