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27.02.2018 | Nutzfahrzeuge - Elektro-Mobilität, Stadtplanung

VKU-Präsident Michael Ebling zu Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Sachen Fahrverbote

„Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass es bei dem klaren Auftrag, unsere Luft sauberer zu machen, keine Denkverbote geben darf. Für die Luftreinhaltepläne hat uns das Gericht einen großen Werkzeugkasten mitgegeben. Fahrverbote sind nur ein Werkzeug unter vielen und für uns die Ultima Ratio.

Sie sind das Werkzeug, zu dem wir in der konkreten Umsetzung als Letztes greifen werden. Für alle Werkzeuge, die in der Umsetzung angewendet werden gilt übrigens, dass sie im konkreten Anwendungsfall geeignet und verhältnismäßig sein müssen. Aber auch die Autohersteller sind in der Pflicht. Es sollte alles dafür getan werden, Nachrüstungen so weit wie möglich durchzusetzen. 

Wir setzen uns weiterhin mit all unserer Kraft dafür ein, nachhaltig für gute Luft zu sorgen. Hier sind wir bereits mit Erfolgen unterwegs, unter anderem mit Umrüstungen der Bus-Flotten im öffentlichen Personennahverkehr. Viele weitere Dinge sind bereits angestoßen oder in der Pipeline. Zudem haben Union und SPD im Koalitionsvertrag verabredet, die Anschaffung von E-Taxen, E-Bussen, E-Nutzfahrzeugen und Carsharing langfristig zu fördern, was wir sehr begrüßen. Die Stadtwerke sind übrigens diejenigen, die beispielweise die flächendeckende Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität zur Verfügung stellen können. Nötig ist dafür allerdings ein schneller, unverzüglicher „Technologieschub“ der Fahrzeughersteller, denn die entsprechenden marktreifen Fahrzeuge mit alternativen Antrieben sind aktuell ein Engpass.“