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15.02.2018 | Gebäudemanagement

VDI weist Kritik von BER-Chef Daldrup zurück

Der BER-Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup behauptete in der Berliner Zeitung am 12. Februar, dass die Baustelle BER auch aufgrund von Normen und Richtlinien fast nicht beherrschbar sei. Der VDI fordert eine völlig andere Sichtweise auf die Situation.

„Wer nach anerkannten Regeln der Technik plant und baut, erhält auch ein betriebstaugliches Gebäude.“(Bildquelle: shutterstock_1010690914)

"Wer nach anerkannten Regeln der Technik plant und baut, erhält am Ende auch eine genehmigungsfähige Planung bzw. ein abnahme- und betriebstaugliches Gebäude“, so Thomas Terhorst, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik. „Der Vorteil bei der Anwendung von Normen und Richtlinien ist, dass sie eine Transparenz für alle Baubeteiligten schaffen und im Vorfeld von Fachleuten aus genau den Kreisen erstellt wurden, die später mit der Planung, Errichtung und Abnahme der Gebäude beauftragt werden.“

Daldrup hatte die Flut an zu berücksichtigenden Normen von Bund Land, DIN und VDI beklagt.

Flughäfen sind auch nach Einschätzung des VDI komplexe Gebäude, in denen sich eine besonders große Zahl von ortsfremden Personen sicher bewegen können muss. Neben der Aufgabe als Verkehrsgebäude sicher zu funktionieren, kommen gerade auf Brandschutzexperten zusätzliche Anforderungen hinzu, z.B. die Gestaltung größerer und offener Shoppingbereiche.

Am Beispiel des Brands am Düsseldorfer Flughafen vor ca. 20 Jahren ist noch heute erkennbar, wie wichtig funktionierende Brandschutzsysteme sind. Einige der heutigen Anforderungen berücksichtigen auch die Erfahrungen aus dieser Zeit. Diese wurden zwischenzeitlich von der Fachwelt in Konferenzen und technischen Regeln aufbereitet. Die Richtlinien VDI 3819 „Brandschutz“, VDI 3814 Blatt 2 „Gebäudeautomation - Planung“ und VDI 6010 „Sicherheitstechnische Einrichtungen“ beschreiben darüber hinaus, wie wichtig die Koordination der verschiedenen Gewerke in der Planungs- und der Errichtungsphase von Gebäuden ist.

Ein weiterer wichtiger Grundsatz aus Sicht des VDI ist es, die Gebäude erst vollständig zu planen und dann mit der Realisierung dieser Planung zu beginnen. Nur so ist es den Bauschaffenden möglich, über den gesamten Zeitraum des Projekts den Überblick zu behalten.