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31.12.2018 | Abfallwirtschaft

Neues Verpackungsgesetz: Das ändert sich am 1. Januar 2019

Am 1. Januar 2019 tritt nach langjährigen und teils hitzigen Diskussionen das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hatte sich während des Gesetzgebungsverfahrens für bessere Ressourcenschutz-Instrumente, stärkere kommunale Gestaltungrechte und eine faire Kostenbeteiligung der dualen Systeme eingesetzt.

Änderungen

• Ab dem 1. Januar steigen die Recyclingquoten von Verpackungen für Kunststoffe von 36 Prozent auf zunächst 58,5 Prozent und ab 2022 auf 63 Prozent. Die Quoten für Glas und Papier steigen bis 2022 auf 90 Prozent. Außerdem sind die dualen Systeme erstmals verpflichtet, 50 Prozent des Inhalts der gelben Säcke und Tonnen zu recyceln.

• Supermärkte müssen zukünftig am Getränkeregal kennzeichnen, ob es sich um Einwegflaschen oder um Mehrwegflaschen handelt. Diese Maßnahme soll Mehrwegsysteme stärken.

• Kommunen können den dualen Systemen ab dem neuem Jahr vorgeben, ob Leichtverpackungen in Tonnen oder gelben Säcken gesammelt werden sollen.

• Die dualen Systeme müssen sich in angemessenem Umfang an den Kosten der kommunalen Papiersammlung beteiligen. Hintergrund sind die zunehmenden Verpackungsmaterialien aus Pappe oder Karton, die aufgrund des stark wachsenden Online-Versandhandels zunehmend in der Papiertonne landen. Sortieranalysen haben ergeben, dass ca. 60 Prozent der Sammelkosten auf die Papierverpackungen entfallen – und damit im Verantwortungsbereich der dualen Systeme liegen.

Positionen von VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp:

• „Das Verpackungsgesetz macht die Kreislaufwirtschaft nicht wesentlich ökologischer. Wir bezweifeln, dass es konkrete Anreize für ein ökologisches Verpackungsdesign schafft. Eine Verpflichtung der Hersteller einen gewissen Anteil von Recyclaten (zum Beispiel aus Plastik) für die Herstellung von Verpackungen zu verwenden, würde der Branche den dringend benötigten Schub geben.“

• „Inverkehrbringer von Verpackungen sollen künftig höhere Lizenzentgelte an die dualen Systeme für schlecht recycelbare Verpackungen zahlen. Ob das so funktioniert, darf bezweifelt werden. Grund ist die Struktur des Systems: Die duale Verpackungsentsorgung wird von neun Systemen organisiert, die miteinander im Wettbewerb stehen. Deswegen könnten Hersteller, die bei einem Systembetreiber aufgrund der schlechten Recycelbarkeit ihrer Verpackungen mehr zahlen müssen, zu einem anderen Systembetreiber mit einem günstigeren Angebot wechseln. Wir hoffen, dass künftige Gesetzgebungsverfahren genau hier ansetzen. Insbesondere bei der Umsetzung der EU-Richtlinie für Einwegkunststoffe in nationales Recht besteht die Chance, die Hersteller stärker in die Verantwortung zu nehmen.“

• „Wir begrüßen, dass das Verpackungsgesetz den Kommunen das Recht einräumt, die Sammlung der Leichtverpackungen im Interesse der Bürger zu gestalten und den Systemen vorzuschreiben, gelbe Tonnen statt Säcken anzubieten. Tonnen sind aus unserer Sicht die bessere Wahl. Weil es erstens bei der Entsorgung von Müllsäcken in vielen Kommunen zu Problemen kommt, beispielsweise können Säcke reißen und der Abfall dann die Straßen verunreinigen, und zweitens die Produktion der gelben Säcke mit einem hohen Ressourcenverbrauch verbunden ist. Hier setzen wir darauf, dass sich die Systeme den Wünschen der Bürger nicht verweigern.“

• „Leider bleibt die wenig verständliche Trennung von Verpackungen und Nichtverpackungen weiter bestehen. Warum es auch einfach machen, wenn es schwerer geht? Dazu ein Beispiel: Kauft ein Verbraucher einen Kleiderbügel aus Plastik und Metall zusammen mit einem Kleidungsstück, kommt der Bügel in den gelben Sack. Wenn man diesen Kleiderbügel separat im Laden kauft – etwa in einem Zehnerpack –, ist er eine „Nichtverpackung“ und kommt in die Restmülltonne.“

• „Aktuell ist es noch unklar, in welcher Höhe sich die dualen Systeme an den Kosten der kommunalen Papiersammlung beteiligen. In zahlreichen Gebietskörperschaften haben die Systeme noch nicht einmal Verhandlungsführer benannt, um mit den Kommunen darüber/über eine Beteiligung zu sprechen. Dabei verursachen die Kartonagen bereits heute aufgrund des rasant wachsenden Versandhandels mindestens 60 Prozent der Kosten für die kommunalen Papiersammlungen. Aktuell lastet deshalb ein zu hoher Anteil der Sammelkosten für Kartonagen auf dem Gebührenzahler, obwohl sie diese Verpackungsmaterialien bereits beim Kauf bezahlt haben. Dem müssen sich die Systeme und der Versandhandel stellen. Die Zeit drängt. Ein weiteres Zeitspiel darf es nicht geben.“