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27.08.2018 | Sicherheit

Strahlenschutz für den nuklearen Ernstfall

Vorbereitet sein auf den Ernstfall, der hoffentlich nie eintritt: Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) treffen umfangreiche Vorkehrungen, um für weltweite Notfälle mit radioaktiven Stoffen, beispielsweise durch einen Unfall in einem Kernkraftwerk, gewappnet zu sein.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit der Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz Dr. Inge Paulini (Foto: BMU/Thomas Köhler)

Das BfS ist in diesem Netzwerk die zentrale Instanz zur fachgerechten Darstellung und Bewertung der radiologischen Lage. Bundesministerin Svenja Schulze informierte sich am heute Montag bei ihrem Besuch im BfS in Neuherberg bei München über den aktuellen Stand des weiteren Ausbaus des RLZ an diesem Standort.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Auch wenn der Atomausstieg beschlossene Sache ist, bleibt der Schutz der Bevölkerung vor radioaktiver Strahlung in Deutschland relevant. Das hat uns zuletzt die Reaktorkatastrophe von Fukushima gezeigt. Um die Bürgerinnen und Bürger wirkungsvoll vor Notfällen schützen zu können, die auch außerhalb von Deutschland eintreten, müssen wir dauerhaft vorbereitet sein. Darüber hinaus sind neue Bedrohungen denkbar, die wir ebenfalls berücksichtigen müssen."

"Radioaktivität macht nicht an Grenzen halt. Um im Notfall wirkungsvoll handeln zu können, ist eine gemeinsame Vorbereitung und Planung sehr wichtig. Entscheidend ist, möglichst schnell Art, Aktivität und räumliche Verteilung von radioaktiven Stoffen in der Umwelt zu kennen. So können die weitere Verbreitung vorhergesagt und die Bürgerinnen und Bürger vor den schädlichen Auswirkungen geschützt werden", sagte BfS-Präsidentin Inge Paulini.

Das neue Strahlenschutzgesetz sieht vor, dass im Falle eines Unfalles, bei dem radioaktives Material großräumig in die Umwelt freigesetzt wird, das RLZ unter Leitung des Bundesumweltministeriums (BMU) unverzüglich seine Arbeit aufnimmt. Dort wird dann die radiologische Lage analysiert. Auf dieser Grundlage stimmt sich die Kopfstelle des RLZ im BMU mit den Ländern, den Nachbarstaaten, der Europäischen Kommission und der Internationalen Atomenergiebehörde ab und koordiniert das weitere Vorgehen. Das BfS ist unter anderem für die Erstellung des Lagebilds verantwortlich, das die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen in einem Notfall darstellt. Bislang mussten die Länder für die Zwecke des Katastrophenschutzes und der Bund für überregionale Maßnahmen der Strahlenschutzvorsorge jeweils eigene Lagebilder erstellen.

Entscheidend für ein aussagekräftiges Lagebild sind schnelle und zuverlässige Messungen, für die unter anderem auch Hubschrauber eingesetzt werden können, die Umweltministerin Schulze sich ebenfalls erläutern ließ. Aus der Luft lässt sich schnell und großflächig ermitteln, welche radioaktiven Stoffe am Boden abgelagert wurden, welche Gebiete bei einem nuklearen Notfall besonders betroffen sind und welche Strahlenbelastung für die Bevölkerung sich daraus ableitet.

Hubschraubermessungen werden außerdem für geologische Kartierungen eingesetzt sowie unter anderem dafür, Strahlungsanomalien infolge industrieller oder bergbaulicher Tätigkeiten aufzuspüren und zu kartieren. Auch können so Bruchstücke abgestürzter Satelliten, entwendetes radioaktives Material oder verloren gegangene hochradioaktive Quellen identifiziert werden.

Notfallschutz

Die Regelungen des Strahlenschutzgesetzes zum Notfallschutz sind bereits im vergangenen Jahr in Kraft getreten. Am 1. Oktober 2017 hat das RLZ seinen Betrieb aufgenommen und ist jederzeit in der Lage, ein radiologisches Lagebild zu erstellen. Die Verbesserung der Infrastruktur und die Erstellung von Ausbildungs- und Übungsprogrammen sowie detaillierter Pläne für vorplanbare Szenarien soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein.

Fragen und Antworten zum Strahlenschutzgesetz: siehe Link