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22.08.2018 | Allgemeine Meldungen

Julia Klöckner: „In diesem Jahr handelt es sich um ein Wetterereignis von nationalem Ausmaß“

Julia Klöckner: „Deutschland erlebte bis Ende Juli eine außergewöhnlich lange Phase mit überdurchschnittlichen Temperaturen, die in eine extreme Hitzewelle überging, verbunden mit einer ausgeprägten Trockenheit. Im Zeitraum April bis Juli 2018 haben wir damit laut dem Deutschen Wetterdienst die bisher höchste Temperaturanomalie seit Beginn der Wetteraufzeichnung 1881 erlebt.“

Wie die vorliegende Erntestatistik zeigt, hatte und hat diese Dürre deutliche Auswirkungen auf unsere Landwirtschaft:  

  • Hektarerträge bei Getreide (ohne Körnermais) 2018 um 16 % unter dem dreijährigen Mittel der Vorjahre.
  • Schleswig-Holstein (- 31 %), Brandenburg (-27 %), Sachsen-Anhalt (-26 %), Mecklenburg-Vorpommern (-25 %) und Niedersachsen (-26%) am stärksten betroffen.

Die Bundesministerin, die am Vormittag im Kabinett über die aktuellen Zahlen berichtet hatte, betonte: „Innerhalb eines Landes bestehen große regionale Unterschiede, In einem Land sind nicht alle Betriebe negativ betroffen. Insgesamt sind aber etwa 10 000 Betriebe nach Einschätzung der Länder so sehr betroffen, dass sie in ihrer Existenz gefährdet sind. Dazu trägt die vielerorts besonders dramatisch Situation im Futterbau bei. Nach gutem ersten Schnitt des Grünlandes gab es mäßige oder keine Erträge der Folgeschnitte. Auch Silomaisbestände in vielen Regionen sind in desolatem Zustand.“   Grundfuttermangel zwinge viele Betriebe zu Zukäufen und es droht die Abstockung des Rinderbestands. „Deshalb war die vergangene Woche im Kabinett behandelte Verordnung sehr wichtig. Sie ermöglicht Landwirten, auch ökologische Vorrangflächen mit Anbau von Zwischenfruchtmischungen für Futterzwecke zu nutzen.“, erinnerte Julia Klöckner.   Hinzu kämen die in den vergangenen Wochen zunehmenden Sorgen um die Marktfrüchte, deren Ernte noch bevorsteht - wie Zuckerrüben und Kartoffeln.   Julia Klöckner: „Uns wurden Schadensmeldungen aus allen Bundesländern übermittelt. Es werden sich voraussichtlich 14 Länder an einem Bund-Länder-Programm beteiligen. Etwa jeder 25. landwirtschaftliche Betrieb in Deutschland ist betroffen. Die Meldungen beruhen auf Schätzungen. Natürlich kann der Staat nicht die kompletten Schäden eines betroffenen Betriebes übernehmen, es gibt keine Vollkaskoabsicherung. Sondern nur zu 50 Prozent werden wir bei den Betroffenen und Berechtigten den Schaden ausgleichen können, davon wiederum Bund und Länder je zur Hälfte. Auf dieser Grundlage gehe ich davon aus, dass mit einem Bedarf von Finanzhilfen aus öffentlichen Mitteln in Höhe von 340 Millionen Euro gerechnet werden muss. Daraus ergäbe sich ein Bedarf an Bundesmitteln von etwa 150 bis 170 Millionen Euro. Dies ist mehr als 2003, da mehr Regionen und Betriebe betroffen sind und die Förderhöhe eine andere ist.   Auf Grundlage der Erntezahlen und der Schadensmeldungen der Länder stufe ich die Entwicklung als außergewöhnliches Wetterereignis von nationalem Ausmaß ein. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass sich der Bund an Hilfsmaßnahmen der - in erster Linie zuständigen - Länder beteiligt. Die genauen Modalitäten eines gemeinsamen Bund-Länder-Programms verhandeln wir aktuell mit den Bundesländern.“  

Die folgenden Eckpunkte sind dabei für die Ministerin entscheidend:  

  1. Antragsberechtigt sind Betriebe mit einem Naturalertragsrückgang um mindestens 30% im Vergleich zu den Vorjahren.
  2. Ein finanzielles Engagement des Bundes kann es nur geben für existenzgefährdete Betriebe. Wir brauchen daher eine entsprechende Bedürftigkeitsprüfung.
  3. Der Bund beteiligt sich zu 50 Prozent an dem gemeinsamen Hilfsprogramm von Bund und Ländern.
  4. Die Hilfen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

 „Wir verfolgen einen engen Zeitplan, damit den betroffenen Landwirten rasch geholfen wird. Wir wollen allerdings auch verlässliche Angaben der Betriebe und ordnungsgemäße Verwaltungsverfahren in den Ländern. Einzelheiten dazu werden wir in den nächsten Tagen mit den Ländern klären. Dann werden wir auch eine belastbare Zahl für den Bedarf an Bundesmitteln haben. Ich danke meinem Kollegen, Bundesfinanzminister Scholz, für die schnelle Abstimmung. Auf der Basis wird das Bundeslandwirtschaftsministerium den Antrag auf außerplanmäßige Mittel stellen. Mit einer „Bemühensklausel“ ist klargestellt, dass wir zunächst am Jahresende auf Reste in unserem Einzelplan zurückgreifen und dann bei einer Lücke der Finanzminister etwas beisteuert“, so die Bundesministerin.

Hintergrund
Die Ausgestaltung der Bund-Länder-Hilfsmaßnahmen wird der Bund in Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern abstimmen. Wichtig ist die Übereinstimmung mit den EU-rechtlichen Vorgaben für Beihilfen. Bis Mitte September sollen die Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern unterschrieben werden.   Es soll ein einheitliches Angebot an Hilfen für alle Betriebsformen im Rahmen eines Bund-Länder-Programms geben. Um Betrieben schnell helfen zu können, können die Länder Abschlagszahlungen in Betracht ziehen. Die Bedürftigkeitsprüfung ist in diesen Fällen nachzuholen. Die Länder können auch Anträge von Futterbaubetrieben bevorzugt bearbeiten/bescheiden.