Public Manager
30.08.2018 | Sanitär-Heizung-Klima

Anhebung von Schwellenwerten bei der energetischen Inspektion von Klima- und Heizungsanlagen

Der Fachverband Allgemeine Lufttechnik im VDMA spricht sich klar gegen die geplante Anhebung der Schwellenwerte bei der energetischen Inspektion von Klima- und Heizungsanlagen aus, die im Rahmen einer neuen EU-Richtline erfolgen soll.

Vorgesehen ist, den Schwellenwert ab dem eine energetische Inspektion für Klimaanlagen durchzuführen ist, auf 70 kW festzulegen. Darüber hinaus sind zukünftig auch kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 70 kW zu inspizieren.

Grundlage für die Regelung ist der Artikel 15 der EPBD-Richtlinie (Energy Performance of Buildings Directive) aus 2018, die die Bundesregierung voraussichtlich in Form des GebäudeEnergieGesetzes (GEG) verabschieden wird.

„Die neue Regelung entlässt eine hohe Anzahl von Anlagen aus der Inspektionsverpflichtung, das ist weder im Sinne des Umweltschutzes, noch aus technischen oder energetischen Aspekten sinnvoll“, sagt Thomas Damm, Referent der Fachabteilung Klima- und Lüftungstechnik im VDMA.

Bislang sieht die gültige EPBD-Richtlinie einen Schwellenwert von 12 kW für die wiederkehrende Durchführung von energetischen Inspektionen vor. Diese Regelung ist in
§ 12 EnEV der deutschen Energieeinsparverordnung (EnEV) verankert.

Ebenfalls betroffen von der Anhebung sind Heizungsanlagen. Ursprünglich ab einer Leistung von 20 kW zu inspizieren, legt die neue EPBD-Richtlinie auch für diese eine energetische Inspektion ab 70 kW fest.

Ob Deutschland die Anhebung der Leistungsschwellenwertes umsetzt oder bei den bisher geltenden 12 kW für Klimaanlagen und 20 KW für Heizungsanlagen belässt, ist aktuell unklar. Der Fachverband Allgemeine Lufttechnik im VDMA setzt sich für die Beibehaltung ein.