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13.04.2018 | Energie

Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld kann beginnen

Das Bayerische Umweltministerium hat die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld genehmigt. Es ist nach dem Kernkraftwerk Isar 1 die bayernweit zweite derartige Genehmigung. Die Staatsregierung setzt damit auf die konsequente Umsetzung des 2011 beschlossenen Ausstiegs aus der Kernenergie.

Der Rückbau erfolgt unter den gleichen strengen Sicherheitsvorgaben wie der Betrieb der Anlage. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt steht an erster Stelle. Das Bundesumweltministerium hat dem Bescheid des Umweltministeriums zum Rückbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld zugestimmt. Damit liegt der für den Anlagenbetreiber erforderliche Bescheid für den Beginn des Rückbaus vor. 

Am 27. Juni 2015 hatte das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld seinen Leistungsbetrieb beendet. Der Betreiber, die PreussenElektra GmbH, hat auf Grundlage des Atomgesetzes bereits am 28. März 2014 die erste von zwei Genehmigungen für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks beantragt. Die Stilllegung ist gemäß dem Verursacherprinzip Aufgabe der Betreiber. Die einzelnen Abbaumaßnahmen unterliegen der behördlichen Aufsicht. 

Weitere Informationen zum Rückbau: siehe Link