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25.09.2017 | Sanitär-Heizung-Klima

Ab morgen, 26. September, gelten strengere Regeln für Warmwasserspeicher:

Ab Dienstag, 26. September 2017, gelten neue Regelungen für den Einbau von Warmwasserspeichern. Egal ob Trinkwasser-, Kombi- oder Pufferspeicher – die Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union (EU) sieht in der zweiten Stufe der „Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009“ strengere Werte für den noch vertretbaren Wärmeverlust der Speichersysteme von bis zu 2.000 Litern Volumen vor.

Vorerst sind vor allem Hersteller unmittelbar von der Verschärfung der Regelung betroffen, sie müssen nämlich nun Systeme auf den Markt bringen, die über einen geringeren Wärmeverlust verfügen. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass bei den Label für Warmwasserspeicher die Kategorie G mit dem größten Wärmeverlust wegfällt. Dafür wird eine neue Kategorie A+ hinzugefügt. Modelle, die bislang die Kategorie D und schlechter erreicht haben, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Händler dürfen allerdings noch ihre Lagerbestände verkaufen – selbst wenn diese nicht den neuen Anforderungen entsprechen. 

Nicht betroffen sind Haushalte, die bereits einen Warmwasserspeicher – zum Beispiel in Kombination mit einer solarthermischen Anlage – besitzen. Eine Nachrüstpflicht besteht nicht. „Genaue Angaben zu den Wärmeverlusten des Speichersystems lassen sich übrigens dem Label entnehmen“, so der Hinweis von Dr. Tim Schmidla von der EnergieAgentur.NRW.