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30.09.2017 | Umwelttechnik

Ab gestern ist die Gesellschaft für Zwischenlagerung im Bundesbesitz

In die seit Jahren stockende Rückführung des deutschen Atommülls aus Frankreich und England kommt Bewegung. Beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) gingen gestern Anträge der deutschen AKW-Betreiber ein, die Atomabfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in standortnahe Zwischenlager einlagern zu dürfen.

Die EVU kommen damit ihrer Verpflichtung nach, die sich aus der von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks durchgesetzten Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung ergibt. Die Anträge beruhen auf dem Rückführungskonzept, auf das sich Hendricks und die vier Atomkonzerne RWE, EON, EnBW und Vattenfall am 19. Juni 2015 verständigt hatten. Derzeit befinden sich noch mittel- und hochradioaktive Abfälle für insgesamt 26 Castoren in Frankreich und England. Die von der Rückführung betroffenen Standortgemeinden Philippsburg, Biblis, Brokdorf und Isar wurden im Vorhinein über die bevorstehenden Antragstellungen informiert.

Gesamtkonzept zur Castor-Rückführung und Gemeinsame Eckpunkte BMUB und EVU: 1. Link

Informationen zum Entsorgungskonsens: 2. Link