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14.10.2017 | Gesundheitswesen und Hygiene

Afrikanische Schweinepest: Bund und Länder bereiten sich auf einen möglichen Ausbruch vor

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in den baltischen Staaten und in Polen auf. In weiter östlich liegenden Ländern (z. B. Russland, Ukraine) kommt die Seuche seit 2007 bis heute gehäuft vor. Aufgrund des hohen Infektionsdruckes kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Seuche nach Deutschland und in weitere Länder der EU verschleppt wird. Der jüngste Ausbruch in der Tschechischen Republik hat dies eindrücklich belegt.

Aus diesem Grund hat das BMEL bereits eine Reihe an Maßnahmen veranlasst, um einer möglichen Einschleppung der Seuche vorzubeugen. Nun haben sich Bund und Länder darauf verständigt, sich mit einer Übung im November auf den möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland vorzubereiten. Ziel der Übung, deren Durchführung auf einen Beschluss der jüngsten Agrarministerkonferenz zurückgeht, ist die Optimierung der Kommunikation zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und den obersten Landesbehörden. Bei Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen sind neben zuständigen Behörden für Tierseuchen auch die Jagdbehörden betroffen. Dieser notwendigen Erweiterung der Kommunikation wird mit der für November geplanten Übung Rechnung getragen. 

Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt:

„Eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland brächte schwere wirtschaftliche Folgen für alle Schweinehalter mit sich. Ich kann nur erneut alle dazu aufrufen, sich mit der Afrikanischen Schweinepest vertraut zu machen und durch vorsorgendes Verhalten ihren Teil dazu beizutragen, eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Die geplante Krisenübung stellt einen weiteren Baustein für die Vorbereitung auf eine mögliche Einschleppung der Seuche nach Deutschland dar – damit bereiten wir uns bestmöglich auf den Krisenfall vor.“

Hintergrund:

Das BMEL hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Fälle bei Wildschweinen in der Tschechischen Republik die einschlägige Wirtschaft (Handel, Jäger, Transportunternehmer) informiert und erhöhte Sensibilität eingefordert. Anfang August hat das Landwirtschaftsministerium eine Aufklärungskampagne an Autobahnraststätten, Parkplätzen und Autohöfen gestartet. In insgesamt elf Bundesländern informieren Warnplakate über die Afrikanische Schweinpest. Das Bundesamt für Güterverkehr verteilt Handzettel mit denselben Warnhinweisen an die LKW Fahrer, die von ihm überprüft werden.  

Zudem findet ein intensiver Austausch mit den Bundesländern statt: BMEL-Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens hat sich bereits mit seinen Amtskollegen in den Bundesländern über vorbeugende Maßnahmen und Möglichkeiten der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest beraten. Bei diesen Beratungen wird deutlich, dass Maßnahmen nach dem Jagdrecht genauso wichtig sind wie Maßnahmen nach dem Tierseuchenrecht, wenn die Bekämpfung erfolgreich sein soll. 

Um die afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen rechtzeitig erkennen zu können, ist die Untersuchung von Wildschweinen erforderlich. Mit der „Schweinepest-Monitoring-Verordnung“ vom 9. November 2016 wurde die rechtliche Basis für ein Monitoring auf ASP bei verendet aufgefundenen Wildschweinen sowie bei „krank“ erlegten Wildschweinen geschaffen. Nur die mit einem Gebiet vertrauten Jäger können die verendeten Wildschweine finden und die erforderlichen Proben entnehmen. 

Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Tierseuche, die mit hohen Verlusten bei Schweinen einhergeht. Für Menschen ist sie ungefährlich.