Public Manager
28.05.2017 | Gebäude und Grundstücke

Normgerechte Begehung und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen

Bei der Begehung und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) für Brand, Einbruch/Überfall und Sprachalarm gibt es in der Praxis häufig Unklarheiten bei den Verantwortlichen der Fachfirmen, aber auch bei Betreibern und Sachverständigen.

Zur Aufklärung und Hilfestellung wurde gemeinsam mit anderen Verbänden ein Merkblatt entwickelt, das die wesentlichen Aufgaben der durchzuführenden Tätigkeiten darlegt und Stolpersteine aufzeigt.

Das Papier behandelt detailliert die Themen Begehung, Inspektion und Wartung gemäß DIN VDE 0833-1. Außerdem informiert es darüber, welche Tätigkeiten/Prüfungen entgegen der häufig anzutreffenden Meinung im Rahmen der regulären Begehung und Instandhaltung nicht gefordert werden.

Gemäß Norm ist die Begehung Aufgabe des Betreibers, der diese jedoch an eine Fachfirma delegieren kann. Da die Betreiber die Anforderungen der Norm aber meist nicht kennen, müssen sie schriftlich darauf hingewiesen werden. Außerdem sollte klar geregelt werden, wer die Begehung durchführt: Fachfirma oder Betreiber.

Das Merkblatt beschreibt weitere wichtige Aspekte, z.B. welche Kriterien, Anlagenteile und Funktionalitäten wie oft überprüft werden müssen.

Das Papier steht online zum Download bereit (siehe Link).