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07.07.2017 | Gesundheitswesen und Hygiene

Scharf: Lebensmittelüberwachung für die Zukunft kommt - Landtag beschließt Reformgesetz

Der Bayerische Landtag hat gestern den Gesetzentwurf zur Reform der staatlichen Lebensmittelüberwachung und Veterinärverwaltung beschlossen. Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf unterstrich nach der finalen Lesung: "Die Lebensmittelüberwachung für die Zukunft kommt. Der Bayerische Landtag hat heute endgültig grünes Licht für die neue Kontrollbehörde gegeben. Das ist ein echter Quantensprung für ein gutes und sicheres Leben in unserem Land. Interdisziplinäre Kontrollteams mit hohem Spezialisierungsgrad sorgen künftig für eine Kontrolle auf Augenhöhe."

Die neue Behörde übernimmt von den Landratsämtern und den elf kreisfreien Städten ohne eigenes Veterinäramt die Zuständigkeit für die Überwachung der komplexen Betriebe inklusive Vollzug. 70 neue Stellen und rund 4,1 Millionen Euro sind dafür im Doppelhaushalt 2017/2018 vorgesehen. 20 Stellen sollen zusätzlich aus dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur neuen Behörde verlagert werden. Der Hauptsitz wird in Kulmbach sein und wird die Betriebe in den fränkischen Regierungsbezirken sowie der Oberpfalz abdecken. Erding wird zweiter Dienstsitz für die südlichen drei Regierungsbezirke sowie die Grenzkontrollstelle am Flughafen München. 

Während der Behandlung des Gesetzentwurfs dankte Scharf auch den kommunalen Spitzenverbänden, allen voran dem Bayerischen Landkreistag: "Oberstes Ziel der Reform war, die Lebensmittelüberwachung zum Vorteil der Verbraucher weiter zu entwickeln. Durch die intensive und gute Zusammenarbeit mit dem Landkreistag können wir heute einen Gesetzentwurf vorlegen, der gleichzeitig auch noch den kommunalen Bedürfnissen und Möglichkeiten entspricht." Durch die Reform werden bayernweit bis zu 800 Betriebe unter die Zuständigkeit der neuen Kontrollbehörde gestellt. Das sind einerseits überregional tätige Betriebe, die Lebensmittel herstellen und hierfür einer Zulassung bedürfen, beispielsweise große Schlacht- oder Fleischzerlegungsbetriebe und Molkereien. Andererseits sind überregional tätige Betriebe erfasst, die bestimmte Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände herstellen, etwa Großbäckereien, große Hersteller von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder, große Mälzereien oder Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln. Und auch alle Geflügelgroßbetriebe mit mehr als 40.000 Plätzen werden der neuen Kontrollbehörde unterstellt. Damit bleiben die Kreisverwaltungsbehörden für die ganz überwiegende Zahl der Betriebe zuständig, darunter lokal und regional tätige Metzgereien oder Hofläden. Die genaue Abgrenzung der komplexen Betriebe und gewählten Betriebskategorien wird in einer zugehörigen Verordnung festgelegt. Entscheidend ist hier insbesondere das Kriterium der "überregionalen Tätigkeit".