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22.07.2017 | E-Government

Geplante E-Rechnungs-Verordnung: EDNA fordert explizite Aufnahme von ZUGFeRD

Im neuen Entwurf der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rech-VO) ist derzeit nur das Format der XRechnung namentlich aufgeführt. Nach Ansicht des EDNA Bundesverbands Energiemarkt & Kommunikation e.V. stellt dieses Format jedoch einen deutschen Sonderweg dar.

Und bietet zudem durch die Verwendung von UBL XML gegenüber dem von EDNA favorisierten ZUGFeRD-Format deutlich eingeschränkte Möglichkeiten. Denn ZUGFeRD, das in der kommenden Version auf europäischer Ebene den Namen Factur X erhält, basiert auf UN/CEFACT XML, über das die Prozesse deutlich besser abgebildet werden können. Es ist ein hybrides Format, das aus einem PDF- und einem XML-Teil besteht: Die Datei kann damit wie eine herkömmliche Rechnung ausgedruckt aber auch direkt elektronisch weiterverarbeitet werden. „Aus unserer Sicht führt nur ein hybrides Format zu den erwarteten Kostensenkungen bei Behörden wie bei Bürgern. Zudem ist es nicht sinnvoll, wenn dem Bürger seine Energierechnung in einem anderen Rechnungsformat gestellt werden muss als gegenüber dem Bund oder anderen öffentlichen Rechnungsempfängern“, begründet Dirk Heinze, Präsident des EDNA Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation e.V., die Stellungnahme des Verbands an das Bundesministerium des Innern.

Auch hinsichtlich der Umweltgesichtspunkte bietet das ZUGFeRD-Format aus Sicht von EDNA eindeutige Vorteile. „Aktuell werden weit über 90 Prozent aller Energierechnungen auf Papier gedruckt. Die Chance, Energieversorger zu einer elektronischen Rechnungsstellung in einem für privaten Endkunden lesbaren Format zu bewegen, wäre durch die Verabschiedung der Verordnungsvorlage und den Verzicht auf ein hybrides Rechnungsformat auf fatale Weise vertan. Zudem würde der bestehende Medienbruch aus Drucken, Scannen, Archivieren und Recycling für die kommenden Jahre mit Ausnahme des Bundes zementiert“, erklärt Dirk Heinze. „Vielmehr sollte jetzt die Chance genutzt und die gemeinsamen Bemühungen der Wirtschaft für ein paneuropäisches Rechnungsformat aufgriffen werden. Dieses ist durch seine Universalität und der zu erwartenden Akzeptanz bei den Bürgern der europäischen Gemeinschaft besser geeignet, mehr Einheitlichkeit zu schaffen, als nationale als nationale Sonderwege anderer Mitgliedsstaaten durch einen deutschen Sonderweg zu bestätigen.“