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15.02.2017 | Energie

VKU-Statement zum Entwurf zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zum Beschluss des Entwurfs zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes:

Das Kabinett hat heute den Entwurf zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Entgegen früherer Fassungen ist es zu keinen nennenswerten Änderungen gekommen. Für den VKU ein richtiger Schritt, denn die ursprünglich angedachten Änderungen hätten für kommunale Unternehmen erhebliche Steuermehrbelastungen zur Folge gehabt. Das hätte sich auch negativ auf die Bürger ausgewirkt.

VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche: „Gerade inmitten der Energiewende braucht es auch für Investitionen einen verlässlichen Rechtsrahmen. Aufeinander abgestimmte Gesetze sind von elementarer Bedeutung. Dazu hat sich die Bundesregierung  bei der Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes bekannt.“

Vorerst von der Stromsteuer befreit bleiben unter anderem Strom aus Klär- und Deponiegas sowie Strom aus kleineren KWK-Anlagen. Zudem gibt es auch keine Konflikte mehr mit der Förderung nach EEG oder KWKG.