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21.12.2017 | E-Government

Bundesverwaltungsamt vergibt erstes Berechtigungszertifikat für Sparkassen

Seit Juli 2017 ermöglicht der Gesetzgeber eine neue Art des Auslesens und Nutzung der auf dem Personalausweis-Chip gespeicherten Daten. Überall dort, wo Personaldaten in ein Formular übernommen werden sollen, bietet sich das sog. Vor-Ort-Auslesen an. Bei dieser Vor-Ort-Identifizierung benötigen Ausweisinhaber weder Technik noch eine aktivierte Online-Ausweisfunktion oder eine PIN.

Sämtliche seit November 2010 ausgestellten Personalausweise (aktuell über 56 Millionen Stück) können für das Vor-Ort-Auslesen genutzt werden. Somit sind Unternehmen und Behörden in der Lage, benötigte persönliche Daten schnell, einfach und fehlerfrei direkt in ihre Systeme zu übernehmen. Das Vor-Ort-Auslesen bedarf einer Berechtigung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Das erste Berechtigungszertifikat hat die S-Direkt Marketing GmbH erhalten, um künftig allen 396 deutschen Sparkassen die Vorteile dieser neuen Möglichkeit vor allem für Kontoeröffnungen in ihren Filialen zu ermöglichen.

Klaus Wolter, Leiter der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate beim BVA, freut sich über den ersten Antrag und die Genehmigung für ein solches Berechtigungszertifikat: „Wir sind sicher, dass mit dieser neuen Möglichkeit zur Verwendung der Chipdaten die Vorteile der gesamten Personalausweisinfrastruktur deutlich zutage treten. Die seit 2010 bereits mögliche Online-Verwendung wird dadurch gestützt werden.“ Wolter weiter: „Die Übernahme der auf dem Personalausweischip enthaltenen Daten dürfen natürlich nicht ohne eine vorherige Prüfung stattfinden. Die Freigabe zum Auslesen erfolgt erst nach Zustimmung durch den Ausweisinhaber und einem erfolgreichem Lichtbildabgleich mit der auf dem Personalausweis aufgedruckten Zugangsnummer bzw. CAN, im Falle der Sparkassen, durch den Sachbearbeiter in der Filiale.“

Auch Matthias Drefs, Bereichsleiter Zentrale Dienste und Projektierung bei der S Direkt-Marketing GmbH freut sich über die erteilte Berechtigung für das Vor-Ort-Auslesen: „Wir können unseren Sparkassen eine Dienstleistung anbieten, die einerseits zu 100%igen Kundendaten in ihren Systemen führt und andererseits durch die schnelle Abwicklung der Datenübernahme mehr Zeit für die individuelle Kundenberatung am Schalter gewährt.“

Noch bedarf es einiger Vorarbeiten

Für das Auslesen vor Ort wird die bisher für die Online-Nutzung ausgelegte Software des Bundes, die AusweisApp2, noch modifiziert werden müssen. Sobald dies umsetzt ist, werden in einer oder mehreren Sparkassen sowohl die AusweisApp2 als auch benötigte Kartenlesegeräte ausgerollt, um in sog. Pilotprojekten den reibungslosen Ablauf zu testen. Gespräche mit mehreren Sparkassen für eine solche Pilotierung finden bereits statt.

„Wir gehen derzeit davon aus, dass wir im Laufe des ersten Quartals 2018 die AusweisApp2 für das Vor-Ort-Auslesen mit der CAN ausliefern können“, so Dr. Stephan Klein, Geschäftsführer der Governikus GmbH & Co. KG, die im Auftrag des Bundes die AusweisApp2 entwickelt. „Wir sind davon überzeugt, dass die Zukunft von elektronischen Identitäten auch von der sicheren Verwendung und dem verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten abhängt. Der Personalausweis hat sich in den vergangenen 7 Jahren diesbezüglich bereits bewährt.“ Das für das Auslesen von Personalausweisdaten benötigte serverbasierte Gegenstück, ein sog. eID-Server, wird künftig für die S-Direkt im zertifizierten Rechenzentrum der Governikus betrieben.