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11.08.2017 | Sicherheit

Neues Datenschutzrecht aus Brüssel und Berlin – was müssen kommunale Unternehmen beachten?

Am 25. Mai 2018 startet die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie ersetzt die bisherige EU-Richtlinie. Für Unternehmen bedeutet das Neuerungen in Sachen Datenschutz und der Verarbeitung personenbezogener Daten. Das DSGVO tritt ohne Übergangsfristen in Kraft - bei Verstößen nach der neuen Verordnung sind somit ab diesem Datum Bußgelder möglich.

Die neue DSGVO vereinheitlicht das Datenschutzrecht innerhalb der EU, in der zukünftig die gleichen Standards gelten. Ein wesentliches Ziel der neuen Grundverordnung ist es, den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten zu ermöglichen. Dazu zählen umfassende Informationsrechte für Nutzer und damit Auskunftspflichten für Unternehmen. 

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat dazu für seine Mitglieder ein "Frage-und-Antwort"-Papier veröffentlicht. Das „FAQ und Antworten zur Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)“ enthält einen Überblick über wesentliche neue Anforderungen an das Datenschutzrecht in kommunalen Unternehmen. Es enthält Antworten auf wichtige Fragen zur Umsetzung des neuen Rechtsrahmens. 

Mehr Informationen und das FAQ zum Download erhalten Sie online (siehe Link).