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28.04.2017 | Arbeitsschutz

15. Welttag für Arbeitssicherheit

Weltweit riskieren Millionen Menschen ihre Gesundheit bei der Arbeit. Laut Schätzungen der International Labour Organisation (ILO) sterben täglich 6.000 Menschen durch arbeitsbedingte Unfälle oder Krankheiten. Um auf das Thema aufmerksam machen, hat die ILO den „Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ ins Leben gerufen. Am 28. April 2017 findet der Aktionstag bereits zum 15. Mal statt.

Schutzkleidung kann die Gesundheit schützen und sogar Leben retten. (Foto: MEWA)

Das Arbeitsschutzgesetz – eine Errungenschaft

Wiesbaden, April 2017: Gefahren am Arbeitsplatz sind vielfältig: Säuren, Hitze, Flammen und Funken, elektrische Spannung, statische Aufladungen und mechanische Belastungen. Aber auch psychischer Stress – ausgelöst durch Zeitdruck oder Angst um den Arbeitsplatz – gilt zunehmend als Risikofaktor. Umso erfreulicher, dass es in Deutschland seit über 20 Jahren ein Arbeitsschutzgesetz gibt, das zum Ziel hat, die Gesundheit aller Beschäftigten zu sichern und zu verbessern.

Gesetzliche Pflicht: die Gefährdungsbeurteilung

Laut Arbeitsschutzgesetz müssen alle Gefahren in einem Betrieb analysiert und in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Zu jeder registrierten Gefährdung müssen Maßnahmen genannt werden, die die Gefahr mindern oder beseitigen können. Die Maßnahmen sind in drei Kategorien unterteilt:

  • technische Schutzmaßnahmen (z.B. Schutztüren an Maschinen)

  • organisatorische Schutzmaßnahmen (z.B. Unterweisung der Mitarbeiter)

  • personenbezogene Maßnahmen (z.B. Schutzkleidung)

Der richtige Umgang mit Schutzkleidung

Schutzkleidung kann die Gesundheit schützen und sogar Leben retten. Dazu ist es aber zwingend erforderlich, dass folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Die Schutzkleidung muss genau auf die Gefahren des Arbeitsplatzes abgestimmt sein.

  • Die Beschäftigten müssen über ihre Schutzkleidung informiert sein und sie richtig tragen/einsetzen.

  • Schutzkleidung muss normgerecht gewaschen und gewartet werden.

  • Jede Änderung an der Schutzkleidung muss normgerecht ausgeführt werden.

Wo gibt es Unterstützung?

Da das Thema Schutzkleidung sehr komplex und aufwändig ist, empfiehlt sich die Unterstützung durch Berater, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Präventionsexperten von Berufsgenossenschaften. Bei der Auswahl und Pflege der geeigneten Schutzkleidung helfen Textildienstleister. „Wir bieten Beratung und Tragetests an“, so Silvia Mertens, Diplom-Ingenieurin für Bekleidungstechnik und Fachberaterin für Schutzkleidung bei dem Textildienstleister MEWA in Wiesbaden. „Mit unserem Service – Waschen, Warten, Nachrüsten der Schutzkleidung – unterstützen wir bei der Einhaltung von EU- und DIN-Normen. Das schützt die Beschäftigten und entlastet den Betrieb.“