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08.09.2016 | Abfallwirtschaft

Neuer EdDE-Forschungsbericht zum Rückwärtsfahren bei der Abfall- und Wertstoffsammlung

Die Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (EdDE) hat den Forschungsbericht des Projektteams um Prof. Dr.-Ing. Klaus Gellenbeck (INFA) über das „Rückwärtsfahren bei der Abfall- und Wertstoffsammlung“ als neue EdDE-Dokumentation Nr. 19 in ihrer gleichnamigen Schriftenreihe veröffentlicht

In den vergangenen Monaten wurde über die Zulässigkeit, Voraussetzungen und sichere Ausgestaltung des Rückwärtsfahrens von Abfallsammelfahrzeugen intensiv beraten. Das Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen stellt eine besondere Gefährdung der Müllwerker/-innen aber auch unbeteiligter Bürger und Bürgerinnen dar. Schwere Unfälle mit teilweise tödlichem Ausgang sprechen hier für sich. Nicht umsonst ist das Rückwärtsfahren auch heute schon grundsätzlich verboten und nur im Ausnahmefall unter Beachtung besonderer Sicherheitsmaßnahmen gestattet.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hatte in einem Pilotprojekt für die Unternehmen der Abfallwirtschaft die bereits geltenden zahlreichen Regelungen und Vorgaben zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit aus bestehenden Rechtsnormen und Unfallverhütungsvorschriften zunächst in einem Entwurf einer Branchenregel Abfallwirtschaft zusammen gestellt. Mit dieser Branchenregel soll zukünftig insbesondere den Unternehmen Hilfestellung und Überblick über zu beachtende Regelungen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit in der Abfallwirtschaft gegeben werden. Neben vielen richtigen und wichtigen Hinweisen wurden im ersten, viel diskutierten Entwurf des Teils „Abfallsammlung“ der Branchenregel aus dem Jahre 2015 allerdings auch einige weniger praxisgerechte und sehr restriktive Vorstellungen, insbesondere zum Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen, niedergeschrieben. So war beispielsweise die Schaffung eines Rückfahrkatasters für jede Rückfahrstelle - auch in Großstädten – vorgesehen. Auch wäre der zukunftsweisende Einsatz geeigneter Rückfahrassistenz-Systeme nur sehr eingeschränkt möglich gewesen. Möglicherweise wäre in der Folge die vermehrte Einrichtung zusätzlicher zentraler Sammelplätze für die Abfallbehälter erforderlich geworden. Eine bürgerfreundliche Abfallsammlung im Abholsystem am Straßenrand vor Ort wäre so mancherorts in Frage gestellt worden.

In einer gemeinsamen Initiative von BDE, VKU und EdDE sowie verschiedenen Entsorgungsunternehmen wurden diese einzelnen, für die Branche nicht unproblematischen, Regelungen des ersten Entwurfs der Branchenregel nochmals genau hinterfragt. Die EdDE hat darüber hinaus zur näheren Untersuchung des Themas Rückwärtsfahren das von BDE und VKU geförderte Forschungsprojekt in Auftrag gegeben. Mit Hilfe dieses Forschungsprojektes wurde der aktuelle Stand in der Branche zu den in Frage stehenden Regelungen erkundet und geeignete Vorschläge für ein sicheres, aber auch praxisgerechtes Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen erarbeitet. Zuletzt konnte ein allen Seiten gerecht werdender Formulierungsvorschlag der zukünftigen Regelung zum Kapitel Rückwärtsfahren in enger Abstimmung mit der federführenden Stelle der DGUV erarbeitet werden. Dieser Formulierungsvorschlag ist auch als ein Ergebnis in dem Forschungsbericht wiedergegeben und wird zur Zeit in den Gremien der DGUV diskutiert.

Die zahlreich geführten Diskussionen in den Unternehmen und Forschungseinrichtungen haben aber bereits heute einen sehr positiven Effekt bewirkt: Alle Beteiligten wurden für die Gefährdung durch das Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen sensibilisiert. Nicht wenige Unternehmen haben bereits im Vorfeld der Branchenregel zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen zur Arbeitssicherheit ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ergriffen.

Die EdDE-Dokumentation Nr. 19 kann über die Internetpräsenz der EdDE, (=>“EdDE-Dokumentationen“) bestellt werden. Alle bisher erschienenen EdDE-Dokumentationen können dort auch kostenlos eingesehen werden.