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17.05.2016 | Gebäudemanagement

Neue Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster

Im Mai 2016 ist die geänderte DIN EN 60335-2-103 (VDE 0700-103) in Kraft getreten. Die Norm ist damit an die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst worden. Für Hersteller, Planer, Errichter und Betreiber ergeben sich geänderte Rahmenbedingungen für die Konformitätserklärung und Risikobeurteilung von kraftbetätigten Toren, Türen und Fenstern.

Die neue Norm DIN EN 60335-2-103:2016-05 setzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für Antriebe für Tore, Türen und Fenster um. (Foto: Schüco International KG)

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) weist auf die geänderte Norm DIN EN 60335-2-103 (VDE 0700-103) „Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster“ hin. Die Neufassung wurde im Mai 2016 veröffentlicht. Die europäische Norm behandelt die Sicherheit elektrischer Antriebe für vertikal und horizontal bewegte Tore, Türen und Fenster für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke und setzt die Anforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG um. Im Teil 2-103 der Normenreihe DIN EN 60335 geht es auch um die Gefahren, die von der Bewegung motorisch angetriebener Teile ausgehen. Mechanische Gefahren bei kraftbetätigten Toren, Türen und Fenster müssen ausreichend abgesichert sein – etwa durch Einklemmschutzsysteme. Die notwendigen Sicherheitsanforderungen sind in den Anhängen der Norm aufgeführt.

Im Anhang ZZ beschreibt die Norm den Zusammenhang mit den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Das lässt für auf dem Markt als Maschine eingeführte Antriebe die Annahme zu, dass bei Einhaltung der Anforderungen und Prüfungen nach dieser neuen Norm die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten sind. Für Einbau und Betrieb dieser Antriebe entfällt somit eine gesonderte Risikobeurteilung.

Die Norm ist die Grundlage für die Konformitätserklärung der Hersteller für Antriebe von Toren, Türen und Fenstern. „Hersteller müssen immer Richtlinienkonformität herstellen, um Rechtssicherheit zu erlangen“, erklärt Thomas Brüggemann, zuständiger Referent des Normengremiums DKE/UK 511.11 Motorische Geräte bei der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE, das die Norm DIN EN 60335-2-103 (VDE 0700-103) bearbeitet. „Produkte dürfen nur als CE-konforme Maschine deklariert werden, wenn die in der Herstellererklärung aufgeführten EU-Richtlinien auch eingehalten werden. Für die Vermutung, dass die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingehalten sind, bietet diese neue Norm nun ein geeignetes Mittel.“

Der DGWZ-Fachbeirat Entrauchung und Lüftung wird sich mit den Auswirkungen der neuen Norm auseinandersetzen. Die Sachverständigen des Beirats wollen die Anforderungen insbesondere für den Einsatz von kraftbetätigten Fenstern in Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) mit Lüftungsfunktionen untersuchen. Die Ergebnisse werden auf der Website des Beirats (siehe Link)  veröffentlicht.