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24.05.2016 | Energie

NABU zur EEG-Novelle: Photovoltaik-Freiflächenanlagen naturverträglich ausbauen

Der NABU fordert Bund und Länder auf, beim Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen, für den Naturschutz bedeutende Gebiete von einer Nutzung von vornherein auszuschließen. Die Länderöffnungsklausel, aus der Beschlussfassung zur EEG-Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz vom 12. Mai sagt aus, dass Photovoltaik-Freiflächen auf Grünland in benachteiligten Gebieten errichtet werden dürften. Sie müsse gestrichen werden, fordert NABU-Präsident Olaf Tschimpke, denn bei den Gebieten handele es sich oft um naturschutzfachlich hochwertige Flächen, die durch eine zusätzliche Flächenkonkurrenz schnell entwertet werden oder verloren gehen.

„Eine Nutzung von Grünland- und Naturschutzflächen durch Photovoltaik sollte grundsätzlich vermieden werden. Mit der Solar-Branche selbst sind wir uns einig darüber, dass für Freiflächenanlagen bevorzugt Flächen mit hoher Vorbelastung und geringer naturschutzfachlicher Bedeutung zu wählen sind“, so Tschimpke.

„Es gibt auch keinen Grund, den Ausbau der Photovoltaik auf Grünland-Standorte zu lenken, denn Flächen mit hohem Versiegelungsgrad oder hoher Bodenverdichtung stehen ausreichend zur Verfügung“, so der NABU-Präsident weiter. Jetzt auf die letzten ökologisch wertvollen Grünlandgebiete zu drängen, wäre ein herber Rückschlag für die Natur und für die Akzeptanz gegenüber Neubauprojekten im Bereich erneuerbarer Energien.  

Der NABU befürwortet den naturverträglichen Ausbau der Photovoltaik. Dazu müssen die Anstrengungen beim Ausbau der Photovoltaik aber verstärkt auf die Dachanlagen gelegt werden, da die zunehmende Flächeninanspruchnahme durch andere Nutzungskonkurrenzen wie von Landwirtschaft, Siedlung und Verkehr, zu denen auch die Erzeugung von Energie zählt, zu einem verstärkten Druck auf die Landschaft und somit auf Arten führen. 

Der weitere Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollte räumlich so gesteuert werden, dass die Auswirkungen auf Natur und Landschaft minimiert werden, und die Ziele der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die unter anderem die Begrenzung der Flächeninanspruchnahme umfassen, erreicht werden. Darüber hinaus haben der NABU und der  Bundesverband Solarwirtschaft  Kriterien für naturverträgliche Solarparks erarbeitet, die bei einer Ausschreibung berücksichtigt und umgesetzt werden sollten. 

Die Kriterien sind zu finden unter: siehe Link