Public Manager
26.05.2016 | Gebäudemanagement

Bayerische Gewerbeaufsicht prüft Sicherheit von Aufzügen

Ab 1. Juni wird die Bayerische Gewerbeaufsicht in einer bayernweiten Schwerpunktaktion verstärkt Aufzüge überprüfen. Denn genau ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Betriebssicherheitsverordnung gehen Übergangsfristen für einzelne Bestimmungen zu Ende. Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf betonte zum Start der Aktion in München:

"Sicher geht vor. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Einhaltung der neuen Vorschriften zu überprüfen. Im Interesse der Bürger wird die Bayerische Gewerbeaufsicht in den nächsten Monaten verstärkt den Betrieb von Aufzügen überprüfen. Während der Schwerpunktaktion werden die Aufzugbetreiber auch umfassend über ihre Pflichten zum Schutz der Bürger informiert."

Die Anforderungen an einen sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen sind in der sogenannten Betriebssicherheitsverordnung gesetzlich festgelegt. Sie wurden zuletzt im Jahr 2015 ausgeweitet. Neu ist beispielsweise, dass ab Juni 2016 in der Aufzugkabine verpflichtend ein Prüfsiegel anzubringen ist. Damit ist nun für jedermann ersichtlich, ob ein Aufzug fristgerecht geprüft wurde. Damit kann sich auch jeder Bürger an die Hausverwaltung oder die Gewerbeaufsichtsämter wenden, wenn die entsprechende Plakette fehlt.

Aufzüge sind aus Wohn- und Geschäftsgebäuden nicht mehr wegzudenken. Wie der Verband der Technischen Überwachungsvereine (VdTÜV) in seinem kürzlich veröffentlichten "Anlagensicherheitsreport 2016" berichtet, waren im Jahr 2015 nur 39 Prozent der geprüften Aufzüge mängelfrei, das entspricht rund 200.000 Anlagen. Bei immerhin 13 Prozent der Aufzüge in Deutschland wurden hingegen sicherheitserhebliche Mängel festgestellt. Im Jahr 2015 ereigneten sich bundesweit 23 Aufzug-Unfälle mit Verletzungsfolgen. Drei Unfälle endeten sogar tödlich.