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30.03.2016 | Abfallwirtschaft

EfbV-Neuregelung: EdDE kritisiert drohende Bürokratie

In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf der „2. Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ weist die Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (EdDE) das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit (BMUB) darauf hin, dass die im Verordnungsentwurf vorgesehene Umsetzung der Novellierung der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) zu einer verschärften behördlichen Reglementierung und einem erheblich höheren, unnötig bürokratischen Aufwand sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Zertifizierern gegenüber der heutigen Zertifizierungspraxis führen wird. Dies entwertet nach Auffassung der EdDE das bewährte Instrument „Entsorgungsfachbetrieb“, das eine freiwillige Selbstkontrollmaßnahme der Wirtschaft ist und auch zukünftig bleiben sollte. Das Instrument Entsorgungsfachbetrieb droht aufgrund einer überbordenden behördlichen Kontrolle und Einflussnahme, sowie Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten der Zertifizierer zukünftig an Attraktivität und Bedeutung zu verlieren.

Die EdDE führt in ihrer Stellungnahme an das BMUB aber auch positiv aus, dass der vorgelegte Referentenentwurf der Verordnung gegenüber dem im Juli letzten Jahres vorgelegten Arbeitsentwurf schon praxistauglicher gestaltet ist und erfreulicherweise einige der von EdDE und EVGE (Europäische Vereinigung der Gemeinschaften zur Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben e.V.) bereits im Vorjahr zum Arbeitsentwurf vorgetragenen Änderungsvorschläge berücksichtigt hat. Dennoch gibt es auch im Referentenentwurf immer noch praxisferne Regelungen, welche die EdDE und die EVGE erneut kritisch bewerten und mit Änderungsvorschlägen versehen haben. Insbesondere werden in dem Referentenentwurf die neue Pflicht zur aufwändigen Vorprüfung von an der Zertifizierung interessierten Unternehmen noch vor Aufnahme als Mitglied einer Entsorgergemeinschaft, die umfangreichen neuen Mitteilungspflichten der Zertifizierer gegenüber den Behörden, die neue Pflicht zur Übersendung aller Überwachungsberichte der Unternehmen an die zuständige Behörde, eine zusätzliche jährliche Nachweisführung der Sachverständigeneignung gegenüber den Behörden, unverzügliche Mitteilung neuer Mitglieder an die Behörden sowie die Vorgabe eines Einheitszertifikates und in Teilen ungeeignete Vorgaben für Mindestinhalte von Überwachungsberichten kritisiert.

Nach Auffassung der EdDE werden diese und weitere der im Referentenentwurf vorgesehenen Regelungen die bisher sehr erfolgreiche und bewährte Entsorgungsfachbetriebezertifizierung insgesamt bürokratischer und teurer werden lassen, was dann bei gleichzeitig erhöhter behördlicher Einflussnahme und fehlenden Anreizen seitens der Gesetzgebung in Form von neuen Erleichterungen für Entsorgungsfachbetriebe zu einer verminderten Zertifizierungsbereitschaft der Unternehmen führen kann. Dies würde dann das allseits angestrebte Ziel einer Qualitätssicherung und allgemeinen kontinuierlichen Verbesserung der Dienstleistungen der Branche durch die Entsorgungsfachbetriebe-zertifizierung letztendlich konterkarieren.