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07.06.2016 | Stadtplanung

EnEV: CO2-Ausstoß zum Kriterium für energetische Gebäudebewertung machen

Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung präsentiert die Ergebnisse seiner AG Energie

Keine Technologiefestlegung sowie mehr Flexibilität zwischen Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zur CO2-armen Energieversorgung – das sind die Kernempfehlungen des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. (DV) für die Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese entstanden in seiner Arbeitsgruppe "Energie, Immobilien und Stadtentwicklung". Zur Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts im Gebäudebereich findet derzeit eine intensive Diskussion zwischen Bund und Ländern statt. Der DV plädiert dafür, einen CO2-basierten Ansatz als Alternative zu den bisherigen Parametern Primärenergieverbrauch und Transmissionswärmeverluste anzuwenden. Außerdem sollten Quartiersansätze sowohl in der EnEV als auch bei der Förderung explizit berücksichtigt werden. Der DV hat die wesentlichen Ergebnisse der von Prof. Dr. Dr. Klaus Töpfer moderierten AG im Juni 2016 vorgelegt.

Die Energiewende im Gebäudegereich stagniert. Laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung lagen die Ausgaben für energetische Modernisierungen im Wohnungsbau im Jahr 2014 mit 32,5 Milliarden Euro 16 Prozent unter dem Wert von 2010. Die energetischen Maßnahmen an der Gebäudehülle sind mit 20 Prozent stärker rückläufig als bei der Energieerzeugung (minus 10 Prozent). Derzeit bildet die EnEV einen zu starren Rahmen und ist stark auf Effizienz ausgerichtet. Maßnahmen zur CO2-armen Energieversorgung werden in dieser Systematik zu wenig anerkannt. Der DV empfiehlt, künftig die gesamte Bandbreite an Technologien zur regenerativen Energieerzeugung und Effizienzverbesserung einzusetzen und zu kombinieren. Von Quartier zu Quartier kann die Kombination anders aussehen: Ausschlaggebend sind die jeweiligen Eigentumsverhältnisse, die Baustruktur und das Alter der Gebäude, die vorhandene Energieinfrastruktur sowie die Möglichkeiten, erneuerbare Energien einzusetzen.

Um dies zu erreichen, sollte die EnEV auf CO2-Emissionen als Kriterium zur energetischen Gebäudebewertung ausgerichtet werden, ohne die Standards generell abzusenken. Die geplante Zusammenlegung von EnEV und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) bietet hierfür gute Möglichkeiten. Konsequenterweise müssten die Kompensationsmöglichkeiten zwischen Effizienzmaßnahmen und CO2-armer Versorgung erweitert werden. Gleichzeitig müssen energetische Quartiersansätze Eingang in Ordnungsrecht und Förderpolitik finden. Eine Quartiersbetrachtung ermöglicht mehr Kombinationsmöglichkeiten von Einsparpotenzialen und dezentralen Versorgungkonzepten. Dadurch lassen sich wirtschaftliche, soziale und baukulturelle Zielsetzungen besser mit den Klimaschutzzielen in Einklang bringen.

Auch die Mobilisierung der Eigentümer sieht der Deutsche Verband als wesentlichen Erfolgsfaktor für die energetische Modernisierung. Dafür müssen Förderprogramme und Kommunikationsstrategien von Bund, Ländern und Kommunen besser abgestimmt, dargestellt und verzahnt werden. Darüber hinaus müssen Kleinvermieter und Selbstnutzer bei der Planung, Finanzierung und Durchführung energetischer Maßnahmen besser beraten und begleitet werden. Die Praxis zeigt, dass ein individueller, aufsuchender Beratungsansatz mit vertrauten Ansprechpartnern erfolgsversprechend ist. Um die Eigentümer und Mieter bei Ihren Interessen und Motivationen abzuholen, sollte es auch nicht nur um energetische Aspekte gehen. Vielmehr gilt es, den Blick ganzheitlich auf die Verbesserung des Gebäudezustandes und die Erhöhung des Wohnkomforts zu richten.

In den Sitzungen der Arbeitsgruppe "Energie, Immobilien und Stadtentwicklung" erörtert ein enger Kreis an hochrangigen Vertretern von Ländern, Kommunen, Immobilienwirtschaft, Energieversorgern, Finanzinstituten sowie aus Stadtplanung und Stadterneuerung, welchen Beitrag Immobilienwirtschaft und Stadtentwicklung zu den Energie- und Klimaschutzzielen leisten können.
Die zentralen Ergebnisse, die in der AG Energie erarbeitet wurden, finden Sie online (siehe Link).