Public Manager
08.07.2016 | Verwaltungsmodernisierung

E-Invoicing wird in der öffentlichen Verwaltung verpflichtend

Kommentar von Marcus Laube, Gründer und Geschäftsführer von crossinx, zum neuen Gesetzentwurf des BMI zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen:

Marcus Laube - Geschäftsführer crossinx (Foto: crossinx)

Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat am 1. Juli 2016 den Entwurf eines Gesetzes über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen veröffentlicht. Dieser soll die von der EU bereits in 2014 vorgegebene Richtlinie 2014/55/EU umsetzen und damit eine verbindliche Rechtsgrundlage für den – zukünftig obligatorischen – Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen durch öffentliche Auftraggeber schaffen. Marcus Laube, Gründer und Geschäftsführer des E-Invoicing-Anbieters crossinx, kommentiert die Entwicklung und gibt eine Einordnung, welche Folgen dies für Unternehmen der Privatwirtschaft sowie den E-Invoicing-Markt haben wird.

„Mit der Umsetzung des Gesetzes wird der Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und mit der öffentlichen Verwaltung revolutioniert. Es ist davon auszugehen, dass in wenigen Jahren nur noch elektronische Rechnungen ausgetauscht werden und sich auf dieser Basis ganz neue Geschäftsmodelle, wie zum Beispiel Finanzierungslösungen, entwickeln. Die Briefpost, wie sie heute besteht, wird es vermutlich in einigen Jahren nicht mehr geben. Dagegen kann die deutsche Wirtschaft inklusive der öffentlichen Verwaltung mit der E-Rechnung ein Einsparpotenzial von mindestens 112 Milliarden Euro pro Jahr generieren.

Fast alle Unternehmen der Privatwirtschaft sind Lieferant der öffentlichen Auftraggeber und somit künftig verpflichtet, ebenfalls elektronische Rechnungen auszustellen. Als elektronische Rechnung gilt ein strukturierter Datensatz und nicht bloß eine E-Mail mit Bilddatei, wie etwa ein PDF-Anhang. Das bedeutet eine massive Umstellung zur aktuell gängigen Praxis und einen entsprechenden Anpassungsaufwand bei Unternehmen.

Gerade beim Format liegt die Krux: Bis 2018 will die EU ein einheitliches Format für den elektronischen Rechnungsempfang entwickeln. Dieses Format kann allerdings in bis zu vier Ausführungen verpflichtend sein. Parallel laufen in Deutschland Entwicklungen zur Etablierung des ZugFeRD- und xRechnung-Standards. Um der Verwaltung diese Unsicherheit zu nehmen, bieten wir mit der Europa-Garantie Kommunen bereits jetzt an, jegliche Datenformate kostenfrei anzupassen, die 2018 von der EU gefordert werden. Alle Ministerien und Kommunen, die sich bis zum 31.12.2016 für eine crossinx-Lösung entscheiden, werden nach der Definition des europäischen Standards beziehungsweise des dann in der deutschen Verwaltung geltenden Standards kostenfrei auf diesen umgestellt.

Wir begrüßen den neuen Gesetzesentwurf des BMI. Die Bundesregierung muss nun jedoch weitere Taten folgen lassen und möglichst zeitnah eine zugehörige Rechtsverordnung erstellen, die die Verpflichtung zur elektronischen Rechnung festlegt. Nur dann kann die strukturierte, flächendeckende Einführung von E-Invoicing in Deutschland gelingen und es können die gleichen Effekte eintreten wie in anderen europäischen Ländern, darunter Österreich, Spanien oder Italien, die bereits von den Vorteilen der E-Rechnung profitieren.“