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21.01.2016 | Versorgungsnetze

NABU begrüßt heutiges Urteil zur Klage gegen „Uckermarkleitung“

Der NABU begrüßt das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum geplanten Leitungsbauvorhaben „Uckermarkleitung“. Die Richter erklärten den Planfeststellungbeschluss für die rund 115 Kilometer lange Freileitungstrasse zwischen Bertikow und Neuenhagen als rechtswidrig und nicht nachvollziehbar. Sie gaben damit einer Klage des NABU Brandenburg statt, der erhebliche Beeinträchtigungen in mindestens drei Vogelschutzgebieten und dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin befürchtet. Zudem bemängelte der NABU Brandenburg eine fehlerhafte Umweltverträglichkeitsprüfung.

„Es gibt nur wenige Gebiete in Deutschland, in denen so viele seltene und kollisionsgefährdete Vogelarten leben wie in der Uckermark. Ihr Schutz muss in den drei Vogelschutzgebieten und dem Biosphärenreservat Vorrang haben. 50Hertz als Netzbetreiber hätte Alternativen prüfen müssen zu der für Vögel gefährlichen Freileitung, beispielsweise Erdkabel. Doch das ist leider nicht geschehen“, so der Landesvorsitzende des NABU Brandenburg, Friedhelm Schmitz-Jersch.  

Nun muss 50Hertz in einem ergänzenden Verfahren die Rechtssicherheit der Planung nachträglich herstellen. „Der NABU steht bereit, gemeinsam mit den Verantwortlichen nach naturverträglichen Lösungen zu suchen, um die Energiewende nicht unnötig auszubremsen“, so Schmitz-Jersch.

Seit dem Jahr 2011 unterliegen neue Netzausbauplanungen einer geänderten Gesetzeslage. „Die Öffentlichkeit und Verbände müssen frühzeitig an den Planungen beteiligt werden. Und das ist auch gut so, denn so können mögliche Konflikte frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden. Das macht die Planungen und die Energiewende insgesamt verlässlicher und schneller“, sagte Eric Neuling, Stromnetzexperte beim NABU-Bundesverband.