Public Manager
22.02.2016 | Sanitär-Heizung-Klima

FGK-Symposien zu Ecodesign-Bestimmungen für Lüftungsgeräte

Aufgrund des starken Informationsbedarfs zu den neuen Bestimmungen der Ecodesign-Richtlinie für Lüftungsgeräte führt der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) in Kooperation mit dem Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA) und dem Herstellerverband RLT-Geräte e. V. eine Symposienreihe durch. Die Veranstaltungen in Hamburg (5. April 2016), München (26. April 2016) und Düsseldorf (3. Mai 2016) richten sich an Planer, Architekten, Anlagenbauer und Produktverantwortliche aus der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA).

Die Symposien informieren detailliert über die Inhalte der Verordnungen EU/1253/2014 und EU/1254/2014, die am 1. Januar 2016 im Rahmen der ErP- bzw. Ecodesign- Richtlinie der Europäischen Union (EU) in Kraft getreten sind. Insbesondere sollen praktische Fragen aus deren Anwendung sowie Schnittstellen mit anderen Regelungen wie der Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und dem Baurecht diskutiert werden. Dabei werden auch FAQs und erste Vorschläge aus den mandatierten Normen vorgestellt, die die Grundlage für eine einheitliche, branchenübergreifende Interpretation sein können.

 

Die Symposien finden am 5. April 2016 in Hamburg, am 26. April 2016 in München und am 3. Mai 2016 in Düsseldorf statt. Anmeldemöglichkeiten, nähere Informationen zum Programm, den Tagungsorten und den Teilnahmebedingungen sind auf der Website des FGK einsehbar: siehe Link

Hintergrund:
Am 1. Januar 2016 sind im Rahmen der Ecodesign- bzw. ErP-Richtlinie der Europäischen Union (EU) die DurchführungsverordnungenEU/1353/2014 und EU/1254/2014 in Kraft getreten. Damit gelten erstmals EU-weite Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von RLT-Zentral- und Wohnungslüftungsgeräten. Wohnungslüftungsgeräte müssen zusätzlich ein Energieeffizienzlabel von A+ bis G tragen. Werden die in den Verordnungen formulierten Anforderungen nicht erfüllt, dürfen die entsprechenden Produkte im europäischen Binnenmarkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dennoch gibt es in den betroffenen Verkehrskreisen zum Teil noch erhebliche Unsicherheiten bezüglich der Umsetzung.