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05.12.2016 | Gesundheitswesen und Hygiene

Scharf: Schlachthöfe beim Tierschutz in der Pflicht

Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf fordert von den Schlachthofbetreibern in Bayern, die gesetzlichen Vorgaben beim Tierschutz konsequent einzuhalten. Die Ministerin hatte die Regierungen beauftragt, diejenigen Betriebe nachzukontrollieren, in denen bei vergangenen Kontrollen gravierende Mängel im Bereich Tierschutz festgestellt wurden. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse zeigen nach einer Bewertung durch die zuständigen Behörden vor Ort im Ergebnis geringgradige bis mittelgradige Gesamtmängel und damit insgesamt eine Verbesserung der Tierschutzsituation. Allerdings wurden auch vereinzelt erneut gravierende Mängel festgestellt: von Managementfehlern im Umgang mit den Tieren bis hin zu Betäubungsfehlern in einem Betrieb.

Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf (© Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)

"Verstöße gegen den Tierschutz sind nicht hinnehmbar. Tierschutzdefizite müssen dauerhaft abgestellt werden. Ich erwarte von den Schlachthofbetreibern, dass sie das geltende Recht konsequent einhalten. Es ist die Pflicht der Betriebe, den Tierschutz nach den gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten. Die Betriebe haben hier eine besondere Verantwortung", so Scharf. Das Verbraucherschutzministerium hat die Regierungen aufgefordert, dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel ausnahmslos und nachhaltig abgestellt werden. Mündliche und schriftliche Anordnungen zur Mängelbehebung ergingen durch die zuständigen Behörden, auch Bußgeldverfahren wurden eingeleitet. Die aktuellen Kontrollen umfassten zehn Betriebe.  

Bei Kontrollen der Schlachthöfe durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und teilweise begleitend das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) waren immer wieder Verstöße gegen geltende Vorschriften festgestellt worden. Beispielsweise auch im Rahmen einer unter Beteiligung des LGL entstandenen Dissertation, die Kontrollen zwischen Januar 2014 und Januar 2015 beinhaltet und im Frühjahr 2016 veröffentlicht wurde. 

Große Schlachthöfe sollen nach einem aktuellen Entwurf des Verbraucherschutzministeriums von der Reform der Veterinärverwaltung in Bayern umfasst sein. Im Ergebnis soll eine völlig neue Behörde für die Kontrolle komplexer Betriebe in Bayern entstehen. Scharf: "Wir möchten die Kontrollen in Bayern noch schlagkräftiger gestalten. Die Kontrolle von komplexen Betrieben wird in Zukunft neu organisiert. Wir schaffen für die komplexen Betriebe eine neue starke und bayernweit zuständige Kontrollbehörde." Die neue Behörde soll Anfang 2018 die Arbeit aufnehmen. Neben den 71 Landkreisen werden auch die elf kreisfreien Städte ohne eigenes Veterinäramt in die Reform einbezogen. Um einen nahtlosen Übergang der Kontrollen von Schlachthöfen auf die neue Kontrollbehörde sicherzustellen, hat Verbraucherschutzministerin Scharf die Spezialeinheit des LGL mit der Durchführung eines neuen "Sonderkontrollprojekts Tierschutz" an Schlachthöfen beauftragt. Im Jahr 2017 werden im Rahmen des Projekts unter Leitung des LGL größere Schlachtbetriebe kontrolliert. 

Aktuell führt das LGL bereits ein Kontrollprogramm in Schlachthöfen durch. Schwerpunkt sind die Eigenkontrollsysteme der Schlachtbetriebe im Bereich Tierschutz. In allen größeren Schlachthöfen in Bayern überprüft das LGL dabei, ob das verpflichtende betriebseigene Tierschutzkonzept tatsächlich in der Praxis durch das Betriebspersonal umgesetzt wird. Außerdem ist die Erstellung von neuen Schulungsunterlagen vorgesehen. Das Kontrollprogramm findet neben den Regelkontrollen durch die Behörden vor Ort statt. 

Nutztiere dürfen nur nach den strengen Vorgaben des Tierschutzrechts geschlachtet werden. Verstöße sollen sowohl durch strenge behördliche Kontrollen als auch durch wirkungsvolle Eigenkontrollen unterbunden werden. Um die Schlachthofbetreiber für ihre besondere Verantwortung zu sensibilisieren, fand im Juli 2016 mit Beteiligung des LGL eine Tierschutzfachtagung für alle größeren Schlachtunternehmen statt. Dabei wurden die Betriebe nachdrücklich auf ihre Verpflichtung zur Sicherstellung des Tierschutzes hingewiesen. Das Verbraucherschutzministerium hat seit Juni 2016 die Fortbildung des amtlichen Kontrollpersonals speziell im Tierschutz intensiviert.