Hendricks gibt wichtige Personalentscheidungen zur Neuorganisation im Endlagerbereich bekannt
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat heute wesentliche personelle Entscheidungen zur Umsetzung der neuen Organisationsstruktur im Endlagerbereich bekanntgegeben. Zum neuen Präsidenten des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wurde Wolfram König berufen. Zudem wurden Ursula Heinen-Esser, Dr. Ewold Seeba und Prof. Dr. Albert Lennartz zu Geschäftsführern der neugegründeten Bundesgesellschaft für Endlagerung GmbH (BGE) bestellt. Das Gesetz zur Neuorganisation im Endlagerbereich ist am vergangenen Freitag, 30. Juli 2016, in Kraft getreten.
Wolfram König, der derzeitige Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird künftig das BfE als zentrale Aufsichts-, Genehmigungs- und Regulierungsbehörde im Bereich der Entsorgung leiten. Königs Erfahrungen und Empfehlungen waren von großer Bedeutung für die Neuorganisation im Endlagerbereich. König ist seit 1999 Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz und ausgewiesener Experte in Fragen der Endlagerung und des Strahlenschutzes. In seine Verantwortung als BfS-Präsident fallen die Endlagerprojekte Asse, Gorleben, Konrad und Morsleben. Mit dem ehemaligen Endlager der DDR in Sachsen-Anhalt war König bereits in seiner Amtszeit als Staatssekretär im Landesministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung betraut. Meilensteine in seiner Funktion als Präsident des BfS im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle waren auch die Genehmigungen der Atomtransporte und der Zwischenlager für KernbrennstoffeAls Gründungsgeschäftsführer der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wurden Ursula Heinen-Esser, Dr. Ewold Seeba und Prof. Dr. Albert Lennartz benannt. Nach der Herstellung einer einsatzfähigen Struktur der neuen Gesellschaft werden sie Planung, Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Endlagern sowie Aufgaben des sogenannten Vorhabenträgers nach dem Standortauswahlgesetz strategisch sowie operativ leiten.
Ursula Heinen-Esser bringt aus ihrer Vortätigkeit als Parlamentarische Staatssekretärin im BMU (zuständig für den Bereich Reaktorsicherheit, Asse, Atomenergieausstieg, Standortauswahlgesetz, Aufsichtsratsvorsitz der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit – GRS) eine große politische und fachliche Erfahrungsbreite und Themenverbundenheit in die Gesellschaft ein. Zudem hat sich Heinen-Esser sehr für die Asse-Begleitgruppe engagiert und verfügt auch von daher über viele Erfahrungen mit Fragen der Bürgerbeteiligung. Als ehemalige Vorsitzende der Endlagerkommission bringt sie zudem dieses Wissen in die Gesellschaft ein, so dass auch durch diese Personalentscheidung die personelle Kontinuität beim Standortauswahlverfahren mit abgesichert sein wird. Heinen-Esser wird in der Gesellschaft die Funktion der Vorsitzenden der Geschäftsführung der BGE übernehmen.
Der weitere Gründungsgeschäftsführer, Dr. Ewold Seeba, hat als erster kommissarischer Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung (BfE) bereits diese Behörde in den vergangenen zwei Jahren mitaufgebaut und geleitet. Seeba verfügt aufgrund seiner herausgehobenen Leitungsfunktionen innerhalb der Bundesverwaltung über eine große thematische und fachliche Erfahrungsbreite in den Bereichen Personalwesen, Finanzen und Organisation. Schwerpunkt seiner Aufgabe als Geschäftsführer wird der weitere Unternehmensaufbau der neuen Bundesgesellschaft sein.
Prof. Dr. Albert Lennartz ist seit 2009 Geschäftsführer der Asse GmbH und ist mit der Situation und Geschichte dieser wichtigen zukünftigen Aufgabe der BGE bestens vertraut. Lennartz hat in seiner Geschäftsführerzeit wesentlich dazu beigetragen, die Asse GmbH durch eine schwierige Umbruchzeit zu führen. Die Asse GmbH befindet sich bereits im Bundesbesitz und wird mit über 500 Beschäftigten einen großen Teil des zukünftigen Personals der neuen Bundesgesellschaft stellen. Lennartz wird in der neuen Gesellschaft den Geschäftsbereich Rechtsfragen und kaufmännische Funktionen übernehmen.
Hintergrund: Neuorganisation im Endlagerbereich
Zur Gewährleistung einer eindeutigen Zuordnung von Zuständigkeiten und einer effizienten Aufgabenerledigung werden alle Betriebsführungsaufgaben in der neugegründeten, bundeseigenen privatrechtlichen Gesellschaft, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), zusammengeführt. Die BGE übernimmt damit sämtliche Aufgaben bei der Planung, der Errichtung, dem Betrieb und der Stilllegung von Endlagern, die bisher vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber und der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) sowie der Asse GmbH als Verwaltungshelfer durchgeführt wurden. Dies gilt auch für die bisherigen Aufgaben des BfS als Vorhabenträger nach dem Standortauswahlgesetz.
Auf behördlicher Seite sollen die staatlichen Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben des Bundes in den Bereichen Endlagerung, Zwischenlagerung und der Transporte von radioaktiven Abfällen im Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) konzentriert werden.